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Mehr rechtlicher Schutz bei Kinderehen geplant

Das Gesetz zur Bekämpfung von im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen muss nachgebessert werden. Am Freitag berät der Bundestag abschließend. In Berlin gibt es kurz danach eine Aktion gegen Zwangsverheiratung.

Minderjährige, die im Ausland geheiratet haben, sollen künftig besser geschützt werden. Laut einem Gesetzentwurf, über den der Bundestag am Freitag abschließend beraten will, sollen Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, auch künftig in Deutschland unwirksam sein. Allerdings soll diese Person Unterhaltsansprüche gegen die andere Person geltend machen können. Eine unwirksame sogenannte Kinderehe ließe sich zudem künftig “heilen”, indem sie in Deutschland nach dem 18. Geburtstag durch eine neue Heirat quasi bestätigt würde. Der Rechtsausschuss des Bundestags stimmte dem Gesetzentwurf am Mittwoch bereits zu.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Frühjahr 2023 mit einem Urteil bis zum 30. Juni dieses Jahres Zeit gegeben, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nachzubessern. Die Richter monierten, dass die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Ehe nicht ausreichend bedacht worden seien.

Mit Blick auf die nahenden Sommerferien macht derweil die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes darauf aufmerksam, dass damit für einige Schülerinnen und Schüler aus streng patriarchalen Familien das Risiko steige, im Ausland gegen ihren Willen verheiratet zu werden. In der kommenden Woche will die Organisation daher in Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei an mehreren Schulen in der Hauptstadt “Zwangsverheiratung” zum Thema machen. Bei der “Weiße Woche” genannten Aktion sollen Hilfsmöglichkeiten und Anlaufstellen vorgestellt werden.

Man wolle Betroffene – zumeist Mädchen und junge Frauen, aber auch Jungen – dafür sensibilisieren, sich so früh wie möglich Hilfe zu holen. “Denn ist eine Person erst mal ins Ausland verschleppt, ist es für sie oft sehr schwierig, wieder nach Deutschland zurückzukehren”, teilte Terre des Femmes mit. In Deutschland sind Eheschließungen mit Minderjährigen seit 2017 nicht mehr erlaubt – auch nicht nach religiösen oder traditionellen Zeremonien.