Die Zahl der politisch motivierten Kriminalität (PMK) ist nach der polizeilichen Kriminalstatistik im vergangenen Jahr im Saarland stark gestiegen. Der Anstieg um rund 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr habe nur zum Teil mit der Bundestagswahl in Zusammenhang gestanden, erklärte das Innenministerium am Mittwoch in Kirkel. Vor allem im antisemitischen und propagandistischen Bereich habe die Zahl der Fälle (548 von insgesamt 987) an rechtsgerichtet motivierten Straftaten im Zuge der Gewalt im Nahen Osten zugenommen, sagte Saar-Innenminister Reinhold Jost (SPD).
„Wir stellen uns dem entschieden entgegen“, betonte er. „Unsere Demokratie ist und bleibt wehrhaft – im Netz und auf der Straße.“ Das Internet bleibe dabei ein zentrales Feld der Hasskriminalität. Mit dem neuen Frühwarnsystem „Target“ könnten zudem sogenannte Gefährder früher identifiziert werden, ergänzte Kriminaldirektor Carsten Dewes.
Insgesamt ging die Zahl der registrierten Straftaten um 9,1 Prozent zurück. Für Jost ist das ein deutliches Zeichen, dass die Politik des Innenministeriums wirke, die auf Prävention vor allem in der Fläche, entschlossenes Handeln und Bürokratieabbau setze. Es gebe „mehr als Hoffnung“, dass die Kriminalität in den kommenden Jahren weiter sinke, erklärte er.
Gerade schwere Delikte sind nach der Statistik rückläufig – mit einem Minus von 4,1 Prozent bei der Gewaltkriminalität, minus 4,9 Prozent bei Straftaten gegen das Leben und 13,6 Prozent bei Sexualdelikten. Diese Entwicklung stärke das Sicherheitsgefühl der Bürger im Alltag, auch wenn das bei vielen Menschen „subjektiv“ nicht so empfunden werde, sagte Jost.
Weiter Sorgen bereite die Gewalt gegen Einsatzkräfte – wie Rettungssanitäter (plus zwölf Prozent) – auch wenn die Zahl der Fälle insgesamt 2024 um rund zehn Prozent zurückgegangen sei. Solche Straftaten müssten konsequent geahndet werden.
Nach Angaben von Landespolizeivizepräsidentin Natalie Grandjean wurden 2024 knapp 28.000 Tatverdächtige ermittelt, von denen knapp 17.000 Deutsche und 12.800 Nicht-Deutsche gewesen seien. Bei Letzteren seien Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und damit Straftaten, die nur von Ausländern begangen werden könnten, einbezogen.