In den USA will Meta weniger moderieren und weniger Fakten prüfen. Auf Europa kann der Konzern den Schritt aber nicht so einfach übertragen, sagt die Chefin der Berliner Landesmedienanstalt, Eva Flecken.
Die Chefin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Eva Flecken, warnt den US-Digitalkonzern Meta davor, die angekündigten Änderungen bei der Moderation von Inhalten auf Facebook, Instagram und Threads auch in Europa umzusetzen. “Wenn Meta in Europa Geld verdienen möchte, dann muss sich Meta an unsere Gesetze halten”, sagte Flecken, die auch Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ist, im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Der Digitalkonzern hatte Anfang der Woche entschieden, die externen Faktenchecks in den USA abzuschaffen und durch ein System zu ersetzen, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer selbst über mögliche inhaltliche Ergänzungen entscheiden. Außerdem soll auf den Plattformen künftig weniger moderiert werden, vor allem bei den Themen Einwanderung, Geschlecht und Geschlechtsidentität. Der Schritt gilt Beobachtern als Entgegenkommen des Konzernchefs Mark Zuckerberg gegenüber dem designierten US-Präsidenten Donald Trump, der Meta im Wahlkampf scharf kritisiert hatte.
Bislang gelten die Entscheidungen nur für die USA. Das muss Flecken zufolge auch so bleiben: “Der Digital Services Act, ein europäisches Gesetz, das seit letztem Jahr gilt, verpflichtet Online-Plattformen wie Meta und Instagram dazu, für sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber Meldesysteme vorzuhalten.” Zuckerberg werde in Europa an kritischen externen Instanzen nicht vorbeikommen, auch wenn er “wenig von Fakten und offenbar noch weniger von Regulierung hält”. Das Gleichsetzen von Regulierung mit Zensur sei verstörend, polarisierend und plump. “Mit einem demokratisch-rechtsstaatlichen Begriff von Freiheit ist das kaum vereinbar”, so die Medienreguliererin.
Deutschland und Europa sieht Flecken gesetzlich gut gerüstet: “Der Digital Services Act und auch der deutsche Medienstaatsvertrag sehen eine Reihe präventiver Maßnahmen vor. Da sind die Verpflichtungen zur Transparenz, zu Meldesystemen und zur Risikominimierung.” Außerdem gelte das Diskriminierungsverbot und der Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, so Flecken. Die Effektivität der Regulierung müsse sich aber nun beweisen: “Die schönsten Gesetze bringen schließlich nichts, wenn sie nicht durchgesetzt werden. Insbesondere die Europäische Kommission ist nun gefragt – die ersten Verfahren laufen ja auch bereits.”