Die Medienpolitik erwartet von ARD und ZDF eine zügige Umsetzung noch ausstehender Reformvorhaben. „Insbesondere für die Umwandlung linearer TV-Sender in digitale Angebote haben wir noch nie einen Zeitplan gesehen“, sagte Heike Raab (SPD), Koordinatorin der Rundfunkkommission der Bundesländer, am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz. Diese Möglichkeit besteht seit einer Änderung des Medienstaatsvertrags im Juli 2023.
„Die Rundfunkkommission setzt darauf, dass die Sender von dieser Möglichkeit endlich Gebrauch machen“, betonte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Raab. Anderenfalls sei es denkbar, dass die Politik entsprechende Verpflichtungen in den Staatsvertrag aufnehme. Ein Austausch mit den Sendern zum Thema Reformen sei am Mittwoch „konzentriert und konstruktiv“ verlaufen.
Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hatte am Donnerstag erklärt, 95 Prozent der Reformvorhaben seien umgesetzt. Offen sei noch die Entscheidung über die Spartensender wie Tagesschau24, One oder ARD-Alpha. Die ARD hatte Ende 2022 angekündigt, dass einer dieser Sender aus dem linearen TV-Angebot gestrichen werde. Eine Entscheidung dazu wird laut Gniffke bis Ende 2024 fallen. Im Staatsvertrag sind nur Das Erste, das ZDF, die Dritten Programme der ARD sowie 3sat und Arte noch linear beauftragt.
Die SPD-Politikerin Raab bekräftigte die Absicht der Rundfunkkommission, bis zum Herbst den Entwurf eines Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fertigzustellen. Darin werde auch der Auftrag der Sender weiter konkretisiert. Oberstes Ziel sei es, ARD und ZDF „in eine gute digitale Zukunft zu überführen und die Akzeptanz zu stärken“. Zu dem Entwurf werde es eine Online-Anhörung geben.
Das angekündigte Sondergutachten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) werde in Kürze bestellt, sagte Raab. Die KEF solle darin einschätzen, welche finanziellen Auswirkungen die einzelnen Reformideen haben würden. Das Gutachten werde dann im weiteren Reformprozess herangezogen.
Zur aktuellen Debatte um den Rundfunkbeitrag sagte Raab, eine politische Akzeptanz für eine Erhöhung werde es nur geben, „wenn ein überzeugender Reformstaatsvertrag auf dem Tisch liegt“. Reform und Beitrag seien nicht verfahrensmäßig, aber politisch untrennbar verknüpft. Die KEF will am 23. Februar ihre Empfehlung für eine Anpassung des Beitrags ab 2025 vorstellen.
Im November war durchgesickert, dass die Kommission nach vorläufigen Berechnungen eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat empfehlen will. Mehrere Ministerpräsidenten haben sich bereits gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Die Länderchefs dürfen von der KEF-Empfehlung nur unter eng definierten Voraussetzungen abweichen.