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Medien: SPD und FDP gegen Einkommensprüfung bei Grundrente

Wer Grundrente bezieht, muss seine Einkünfte offenlegen. Das hatten Union und SPD zum Start 2021 beschlossen. Die aktuelle Regierung stellt das Verfahren jetzt infrage – vor allem, weil es zu kompliziert und teuer sei.

Rentenexpertinnen der Ampel-Fraktionen SPD und FDP stellen die turnusmäßige Einkommensprüfung vor der Zahlung der Grundrente infrage. Man habe diese als Kompromiss akzeptieren müssen, um gemeinsam mit der Union in der vorherigen Koalition überhaupt eine Grundrente verabschieden zu können, sagte die rentenpolitische Sprecherin der SPD, Tanja Machalet, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch): “Dass die Einkommensprüfung nicht nur zu unnötigem Aufwand für die Rentenversicherung führt, sondern auch Probleme mit sich bringt für diejenigen, die die Grundrente zum Leben brauchen, ist leider das Ergebnis.”

Auch die rentenpolitische Sprecherin der FDP, Anja Schulz, kritisierte die Einkommensprüfung: “Sie ist zu bürokratisch, erreicht nicht zielgenau denjenigen, die sie benötigen, und verschlingt horrende Verwaltungskosten.” Jeder vierte Euro, der für die Grundrente aufgewendet wird, lande nicht bei den Rentnern, sondern dort, wo die jährliche Neurechnung der Einkommensanrechnung stattfinde. Die Grundrente erfülle daher ihr Ziel nicht.

Die SPD kündigte an, sie wolle bis Ende 2025 Kosten und Wirkung der staatlichen Leistung genau überprüfen. Grundrente erhalten Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben.

Anfang des Jahres hatten sich bei den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zahlreiche Grundrentenbezieher gemeldet, denen nach der Einkommensprüfung die Bezüge gekürzt worden waren. Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschlands (SoVD) Michaela Engelmeier, kritisierte das Vorgehen: “Das sorgt zurecht für Frust bei vielen Betroffenen und zeigt einmal mehr, wie unsinnig die Einkommensprüfung bei der Grundrente ist.”

Seit Januar 2021 gibt es den Anspruch auf Grundrente. Die Idee dahinter war, Menschen den Gang zum Sozialamt zu ersparen, die nur eine sehr kleine Rente erhalten und mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachweisen können. Etwa 70 Prozent der Empfänger sind Frauen.

Bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden der steuerfreie Teil von Renten sowie zu versteuerndes Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge. Auch Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages werden angerechnet.