Die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und Ministers Gerold Tandler, Andrea Tandler, bleibt ebenso wie ihr Geschäftspartner wegen der sogenannten Maskendeals in Untersuchungshaft. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitteilte, nahm die 3. Kammer des Zweiten Senats ihre Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. Diese entsprächen nicht den gesetzlichen Anforderungen unter anderem an die Begründung. Tandler und ihr Geschäftspartner wurden auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts München am 24. Januar festgenommen.
Drohende Fluchtgefahr
Bereits im April hatten die beiden Beschwerdeführer mit einer Haftbeschwerde vor dem Oberlandesgericht in München keinen Erfolg. Die Münchner Richter hatten ihre Entscheidung damals mit drohender Fluchtgefahr begründet – zudem gingen sie vom „dringenden Tatverdacht“ bezüglich des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aus. Die beiden Beschuldigten hatten bei Geschäften mit Corona-Schutzmasken mehr als 48 Millionen Euro Provision kassiert. Sie sollen diese nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Zudem soll Tandler Subventionsbetrag begangen haben. Beide weisen die Anschuldigungen zurück.