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Liebig: Führungsfrage in anhaltischer Kirche zügig klären

Der scheidende Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts, Joachim Liebig, mahnt eine zügige Klärung der derzeit offenen Führungsfrage seiner Landeskirche an. „Sollte diese Dysfunktionalität zu lange andauern, dann würden sich Grundsatzfragen stellen“, warnte er im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Liebig geht Ende Februar nach 15 Jahren an der Spitze von Deutschlands kleinster evangelischer Landeskirche in den Ruhestand. Bei einer Sondertagung des Kirchenparlaments, der Landessynode, im September 2023 war die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers gescheitert. Ein erneuter Wahlanlauf, der für Mitte März geplant war, wurde mangels einer ausreichenden Zahl an Kandidaten verschoben.

Eine neue Abstimmung soll erst bei der Zusammenkunft der neuen Landessynode Ende Mai oder Anfang Juni erfolgen. Die Synodalen werden derzeit in den fünf Kirchenkreisen gewählt. Trotz der ungeklärten Führungsfrage sieht Liebig die Landeskirche bisher nicht in ihrer Existenz bedroht. „Im Moment ist der Landeskirchenrat durch mein Ausscheiden nur mit zwei Personen und damit nicht vollständig besetzt“, sagte Liebig: „Das ist misslich, aber derzeit sehe ich noch keine existenzielle Bedrohung.“

Eine Fusion etwa zu einer mitteldeutschen Kirche oder gar einer „Ostkirche“ lehnt der Kirchenpräsident ab. „Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Größe zentral für die Relevanz ist“, sagte Liebig. Er habe andere Erfahrungen gemacht. Die Kirchen seien nicht deswegen gesellschaftlich bedeutsam, weil sie eine große Zahl an Mitgliedern hätten, betonte der Kirchenpräsident: „Mir ist nicht im Geringsten aufgefallen, dass wir hier im Osten oder in Mitteldeutschland eine mindere Relevanz haben, bloß weil wir eine Minderheitskirche sind.“

In der anhaltischen Kirche sei mit der Einführung eines Verbundsystems auf die sinkende Zahl von Gemeindegliedern reagiert worden. Als Reaktion auf den Wegfall finanzieller und personeller Ressourcen sollen alle Kirchengemeinden bis 2030 in einem Verbund zusammenführt werden. Jeder Verbund wird mit einer Pfarrperson, einem Kirchenmusiker, einem Gemeindepädagogen sowie einem Mitarbeiter für die Verwaltung ausgestattet.

Liebig betonte, die anhaltische Kirche sei vermutlich die erste gewesen, die diese Reform umgesetzt habe. „Das spricht für die Agilität einer kleinen Kirche“, betonte der Kirchenpräsident: „Wenn ich zu den Kolleginnen und Kollegen im Westen blicke, dann sind die auch auf diesem Weg, aber viel verzögerter.“