Manche tun es heimlich, wenn der Friedhofsgärtner Feierabend macht oder die Dämmerung hereingebrochen ist: Sie streuen die Asche von Hund oder Katze in das Grab eines Verstorbenen, damit Herrchen und Hund, Frauchen und Katze auch im Tod vereint sind. Vor allem ältere Menschen wünschen sich oft, dass ihr Haustier nach Jahren gemeinsamen Lebens auch das Grab mit ihnen teilt.
Zumindest auf zwei Friedhöfen hat die Heimlichkeit jetzt ein Ende: Die Deutsche Friedhofsgesellschaft – ein Bonner Familienunternehmen, das derzeit 15 Friedhöfe betreibt – hat in Essen und in Braubach bei Koblenz die bundesweit ersten Friedhöfe eröffnet, auf denen Mensch und Tier in einem gemeinsamen Urnengrab beigesetzt werden können. Weitere Standorte sind in Planung.
„Haustiere sind Familienmitglieder“
„Wir haben schon viele Anfragen bekommen, weil Menschen längst auf so ein Angebot gewartet haben“, sagt Judith Könsgen von der Deutschen Friedhofsgesellschaft. Häufig hätten die Menschen bereits Tierurnen zu Hause stehen – mit der Asche von Hund oder Katze, Hamster oder Kanarienvogel, die in Tierkrematorien verbrannt wurden. Könsgen wertet das als Zeichen einer Veränderung: „Haustiere sind immer mehr zum Familienmitglied geworden oder zum Partner für ältere, einsame Menschen.“
Neu ausgebaute Wege, eine sattgrüne Rollrasenfläche mit Panoramablick, frisch angepflanzte Rabatten und zwei Mustergräber: So präsentiert sich der Friedhof für Mensch und Tier mit dem symbolträchtigen Namen „Unser Hafen“. Er liegt auf einer tausend Quadratmeter großen „Friedhofserweiterungfläche“ des evangelischen Bergfriedhofs in Essen-Frintrop.
„Wir haben hier nicht künstlich einen neuen Markt geschaffen, sondern reagieren auf die Bedürfnisse der Menschen“, betont Friedhofsleiter Uwe Brinkmann, der schon etliche Interessierte hierher geführt hat. Skepsis erlebt er vor allem, wenn Angehörige ein Tiergrab neben ihrem traditionellen Familiengrab befürchten. „Aber wenn sie hören, dass der Teil für Tiere völlig separat ist, verfliegt die Skepsis schnell wieder.“
Brinkmann findet das neue Angebot gut, betrachtet es aber als Experiment. „Ich glaube nicht, dass hier Goldhamster oder Kanarienvögel beigesetzt werden“, sagt er. „Eher ein Hund, mit dem man lange zusammengelebt hat – auch aus Kostengründen.“ Ein „Freundschaftsgrab“ mit sechs Urnenplätzen für 25 Jahre kostet 1725 Euro, ein „Familiengrab“ für zwölf Urnen 2300 Euro.
Für viele Tierliebhaber ist das Nebensache. „Super geniale Idee“ und „Endlich, das wurde aber auch Zeit“, heißt es in Kommentaren auf der Facebook-Seite von „Unser Hafen“. Dort schreibt eine Frau: „Ich habe inzwischen zwei Urnen von meinen verstorbenen Haustieren bei mir zuhause und ich habe mir immer gewünscht, dass wir zusammenbleiben.“ Die Essener Lehrerin Sabine Schwarzkopf würde ihren Hund dagegen lieber im Garten begraben. „Er muss nicht später neben mir im Grab liegen, auch wenn er wie ein Familienmitglied ist“, sagt sie.
Keine eigene Trauerfeier für Tiere
Über die Verpachtung der Friedhofsfläche für „Unser Hafen“ durch eine evangelische Kirchengemeinde gab es nach Angaben von Pfarrer Fritz Pahlke keine große Diskussion. „Ich sehe Tiere als Mitgeschöpfe, aber ich würde keine kirchliche Trauerfeier für sie machen“, sagt er. Für die Evangelische Kirche im Rheinland sind im Blick auf die kirchenrechtliche Genehmigung allerdings noch Fragen offen, wie ein Sprecher sagte. Die beiden evangelischen Landeskirchen in Hessen lehnen kirchliche Bestattungen von Menschen und Tieren in gemeinsamen Gräbern ab. „Das wären für mich Grenzüberschreitungen“, sagte der Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Volker Rahn, in Darmstadt.
Die Düsseldorfer Landesregierung hat indes noch Klärungsbedarf: Das Gesundheitsministerium prüft nach eigenen Angaben, „ob eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier rechtlich zulässig ist“. Die Deutsche Friedhofsgesellschaft sagt dagegen, diese Frage sei für alle Bundesländer intensiv geprüft worden. Nach deutschem Bestattungsrecht sei eine Bestattung von Mensch und Tier möglich, wenn die Friedhofssatzung dem nicht entgegenstehe.