Artikel teilen:

OVG weist Beschwerde konservativer Bibliothek zurück

Der Streit zwischen der Bibliothek des Konservatismus in Berlin und dem Land Niedersachsen wegen des Ausschlusses aus einem staatlichen Bibliotheksverbund wird vor dem Landgericht Göttingen weitergeführt. Dies hat am Donnerstag nach eigener Mitteilung das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Im Dezember hatte das Verwaltungsgericht Göttingen die Klage und einen Eilantrag der Bibliothek gegen das Land ans Landgericht verwiesen. Das OVG wies die Beschwerde der die Bibliothek tragenden Stiftung gegen die Verweisung zurück. Die Beschlüsse sind unanfechtbar (Az. 1 OB 6/26 und 1 OB 7/26).

Die privatrechtlich getragene Bibliothek ist spezialisiert auf konservative Literatur und gilt als Thinktank der Neuen Rechten. Bisher nutzte sie das Bibliotheksmanagement-System des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) von sieben Bundesländern. Die Verbundzentrale in Göttingen ist ein Landesbetrieb unter Aufsicht des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums. Der Vertrag, der die Mitnutzung regelt, war auf Beschluss der Verbundleitung im vergangenen Mai zu Ende 2025 gekündigt worden.

Dagegen hat die Stiftung, die die Bibliothek trägt, unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz geklagt. Sollte die Kündigung wirksam werden, wären ihre Bestände im Internet nicht mehr recherchierbar. Die Bibliothek wäre auch vom länderübergreifenden Fernleih-System ausgeschlossen, an dem hunderte Bibliotheken teilhaben.

Das Oberverwaltungsgericht folgte der Begründung der Göttinger Richter für die Verweisung: Es bestehe zwar ein öffentliches Interesse, zur Förderung von Forschung und Lehre auch Kataloge Privater in einen gemeinsamen Bibliothekskatalog aufzunehmen, hieß es. Trotzdem sei der Vertrag nicht dem öffentlichen, sondern dem bürgerlichen Recht zuzuordnen. Die Stiftung gehöre nämlich nicht dem Nutzerkreis an, dem der GBV in erster Linie dienen solle, nämlich wissenschaftlichen Bibliotheken in staatlicher Trägerschaft.

Gegen die Kündigung hat das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit einen Offenen Brief veröffentlicht, den bisher mehr als 200 Professorinnen und Professoren unterzeichnet haben, darunter auch der renommierte evangelische Theologieprofessor Notger Slenczka aus Berlin. Darin heißt es: „Wir, die Unterzeichner, sehen in der unbegründeten Kündigung einer langjährigen Mitgliedsbibliothek einen schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsinfrastruktur und mithin die Wissenschaftsfreiheit.“

Wie es in den strategischen Leitlinien des Verbundes heißt, „unterstützt der GBV eine offene Wissenschaft und Gesellschaft“. Zu den Gründen für die Kündigung gaben die Verbundzentrale und das Wissenschaftsministerium bisher keine Auskunft. Wie beide Stellen auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) lediglich mitteilten, wurde die Kündigung einstimmig von der Verbundleitung beschlossen, an der alle sieben Mitgliedsländer beteiligt sind. Auch das zuständige Bremer Wissenschaftsressort nannte auf epd-Anfrage keine Gründe.