Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, hat seine Forderung nach rechtlichem Schutz für ungeborenes Leben bekräftigt. „Das Recht muss klarmachen: Leben ist unverfügbar“, sagte Gohl dem Evangelischen Pressedienst (epd). Im Schwangerschaftskonflikt gebe es eine Grundrechtskollision zwischen dem Lebensschutz und dem Recht auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Frau. Diese Kollision dürfe nicht zulasten einer Seite hin aufgelöst werden.
Gohl plädiert für die Beibehaltung von Paragraf 218
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich im Oktober in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, Abtreibungen in frühen Stadien nach verpflichtender Beratung nicht mehr strafrechtlich zu sanktionieren. Daraufhin plädierte Gohl in einer gemeinsamen Erklärung mit seinem katholischen Bischofskollegen Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der derzeitigen rechtlichen Regelung im Strafrechtsparagrafen 218. Seiner Ansicht nach sollte man in so einer zentralen Frage die ökumenische Gemeinschaft nicht einfach auflösen, sagte er dem epd.