Insgesamt 14 von 16 Bundesländern haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte für Asylsuchende verständigt. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen einen Teil der Leistungen künftig als Guthaben auf dieser Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten können, wie die hessische Staatskanzlei in Wiesbaden mitteilte.
Mit der Bezahlkarte werde der Verwaltungsaufwand in den Kommunen gesenkt und „die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen“, unterbunden, sagte der hessische Regierungschef und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU). Bayern und Mecklenburg-Vorpommern würden bei der Vergabe eigene Wege gehen, wollten aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen.
Bezahlkarte hat keine Kontobindung
Die Karte soll ohne Kontobindung sein. In welcher Höhe Leistungen dann noch in Bargeld ausgezahlt werden, soll jedes Land selbst entscheiden können. Auch mögliche Zusatzfunktionen der Karte seien Ländersache. „Nicht vorgesehen sind ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland.“
Die bundesweite Einführung der #Bezahlkarte ist ein Meilenstein. Wer illegale #Migration reduzieren möchte, muss auch finanzielle Anreize für die Einreise minimieren. Zusammen mit den Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz eine neue Realpolitik. CL
— Christian Lindner (@c_lindner) January 31, 2024
Angestrebt sei, bis zum Sommer den Dienstleister für die Bezahlkarte zu finden. Der Bund habe sich bereit erklärt, „alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen“, erklärte die Staatskanzlei Hessen. Die Bezahlkarte sei ein wichtiger Schritt, „Anreize für illegale Migration nach Deutschland“ zu senken.
Der Deutsche Landkreistag begrüßte die Einigung der Länder. „Wir unterstützen die bundesweite Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber. Das muss schnell kommen“, sagte Präsident Reinhard Sager (CDU) dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). „Wichtig ist, dass die verschiedenen Vorhaben insgesamt ein Gesamtsystem bilden und überall dieselben Mindeststandards gelten.“
“Antragszahlen werden nicht zurückgehen”
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Konstantin Kuhle, sagte, wenn Bargeld nur noch in Ausnahmefällen an Asylbewerber ausgegeben werde, verhindere das Fehlanreize für irreguläre Migration. „Deswegen ist es gut, wenn die Bundesländer die Asylbewerberleistungen nun möglichst schnell auf Bezahlkarten umstellen.“
Dem widersprach der Migrationsforscher Herbert Brücker. Die Einführung einer Bezahlkarte werde nicht dazu führen, dass Asylantragszahlen reduziert oder Rücküberweisungen in die Herkunftsländer verhindert werden. „Die Effekte, die man sich erhofft, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten“, sagte der Migrationsexperte vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Düsseldorfer Rheinischen Post. „Es gibt so gut wie keine belastbaren Erkenntnisse dazu, dass die Höhe der Leistungen für Asylbewerber die Zahl der Asylanträge beeinflusst.“