Artikel teilen

Krankenhausgesellschaft und Kommunen kritisieren Transparenzgesetz

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) zeigt sich nach der Zustimmung für das Krankenhaustransparenzgesetz des Bundes durch die Länder enttäuscht. „Alle unsere Befürchtungen haben sich bestätigt“, sagte der Vorsitzende Hans-Heinrich Aldag am Freitag in Hannover. Die niedersächsischen Kliniken hatten im Vorfeld des Beschlusses weitere Finanzhilfen gefordert. Der Bundesrat war am Freitag einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses gefolgt und hatte das Gesetz trotz der Kritik mancher Länder gebilligt. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sprach von einem Kompromiss. Kritik kommt dagegen auch vom Niedersächsischen Städtetag.

Philippi sagte laut einem von seinem Ministerium verbreiteten Manuskript, es habe in Teilen durchaus Dissens gegeben. „Politik ist aber gut beraten, Kompromisse zu finden und Brücken zu bauen.“ Es gehe um ein Gesamtpaket, das den Krankenhäusern dringend notwendige Liquidität garantieren, mehr Transparenz schaffen und die Krankenhausreform positiv beeinflussen solle. Versprochene Gelder müssten vom Bund und den Kassen zügig fließen.

Jetzt könnten mit dem nächsten Schritt der Gesetzgebung die dringend nötigen finanziellen Unterstützungen für die Krankenhäuser auf den Weg gebracht werden, sagte der Minister. „Wir müssen mit der anstehenden Reform zügig die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit die Betriebskostenfinanzierung, für die der Bund zuständig ist, grundlegend verbessert und neu gestaltet wird.“

Bereits vor einer Woche hatte sich die „Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser“ in einem offenen Brief an Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) gewandt. Bislang sei nicht erkennbar, dass die auch vom Land Niedersachsen eingeforderte Anhebung der Krankenhausvergütungen beziehungsweise des Landesbasisfallwertes noch im Jahr 2024 vom Bund umgesetzt werde, heißt es darin.

Der NKG-Vorsitzende Aldag betonte: „Dringend erforderlich ist eine basiswirksame Erhöhung der Landesbasisfallwerte und der Krankenhausvergütungen um 4 Prozent im Jahr 2024.“ Der Landesbasisfallwert ist der Basispreis, der für eine Behandlungsleistung zugrunde gelegt wird. Er wird je Bundesland jährlich auf Bundesebene ausgehandelt und vereinbart.

Das neue Gesetz sieht die Einführung eines Transparenzverzeichnisses vor. Es soll die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informieren und Patienten bei der Auswahl von Kliniken helfen. Die Bundesländer hatten zunächst unter anderem bürokratische Mehrbelastungen und einen übermäßigen Eingriff des Bundes in Landeskompetenzen kritisiert. Philippi hatte bemängelt, der Bund habe das „Pferd von hinten aufgezäumt“ und erst das Transparenzgesetz bearbeitet, anstatt die Krankenhausreform niederzuschreiben.

Der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, der Oberbürgermeister von Salzgitter, Frank Klingebiel (CDU), sagte am Freitag: „Noch immer ist kein neues Geld für die Krankenhäuser in Sicht.“ Damit für diese das dringend benötigte Geld aus der Erhöhung des Landesbasisfallwertes fließe, müssten die Länder wiederum einem weiteren Gesetz zustimmen. „Während Bund und Länder über Monate verhandeln, finanzieren die Kommunen die Betriebskosten ihrer Krankenhäuser schön weiter, obwohl es sich hierbei eindeutig nicht um eine kommunale Aufgabe handelt.“