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Kita-Gebührenregelungen der Bundesländer – eine Auswahl im Überblick

Baden-Württemberg: Träger entscheiden über die Kita-Gebühren. Das Land gibt einen Rahmen vor, wonach eine einkommensabhängige Staffelung bis hin zur Gebührenbefreiung möglich ist. Eine komplette Abschaffung der Gebühren plant die grün-schwarze Landesregierung nicht.

Bayern: Das Land plant keine Abschaffung der Kita-Gebühren und verweist auf eine hohe Betreuungsquote. Über die Höhe des Elternbeitrags entscheiden die Träger der Kitas, ebenso wie über eine mögliche soziale Staffelung, Geschwister-Ermäßigungen, Essens- oder Spielgeld oder eine Kostenfreiheit. Seit 2013 unterstützt die Landesregierung die Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind im letzten Kindergartenjahr. Zum 1. September führt der Freistaat zudem das neue, einkommensunabhängige Familiengeld ein. Es beträgt pro Kind zwischen einem und drei Jahren 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich.

Berlin: Zum 1. August 2018 wurden die Kita-Gebühren komplett abgeschafft. Zuvor mussten noch Eltern von unter einjährigen Kindern einkommensabhängige Kita-Beiträge zahlen. Die Abschaffung der Gebühren erfolgte seit 2007 stufenweise.

Hamburg: Seit August 2014 ist für alle Kinder ab Geburt bis zur Einschulung eine Betreuung bis zu fünf Stunden täglich mit Mittagessen beitragsfrei. Für eine darüber hinausgehende Betreuung ist ein reduzierter Elternbeitrag zu zahlen. Vor dem ersten Geburtstag des Kindes kommt die Beitragsfreiheit beziehungsweise -reduzierung nur zum Tragen, wenn ein entsprechender Betreuungsbedarf vorhanden ist, zum Beispiel wegen Berufstätigkeit der Eltern.

Niedersachsen: Zum 1. August 2018 wurden die Elterngebühren für Kindergärten abgeschafft. Kinder ab drei Jahren können für bis zu acht Stunden pro Tag kostenfrei in eine Kita gehen. Gebühren können nur noch in sehr engen Grenzen erhoben werden, etwa für eine Betreuung von mehr als acht Stunden, für Essensgeld oder für freiwillige Zusatzangebote von Dritten wie etwa Musikschulen. Darüber entscheiden im Einzelfall die Träger. Für Krippenkinder unter drei Jahren werden weiter Beiträge erhoben.

Nordrhein-Westfalen: Die Landesregierung strebt laut Koalitionsvertrag langfristig eine komplette Gebührenfreiheit für Kitas an. Bereits beitragsfrei ist seit 2011 das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung. Über die Höhe der Gebühren in den restlichen Jahren entscheiden seit 2006 die Kommunen. Laut Gesetz müssen sie eine soziale Staffelung vorsehen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit berücksichtigt. Je nach Kommune gehen zudem Geschwisterkinder teils kostenfrei oder zu ermäßigtem Beitrag in die Kita.

Rheinland-Pfalz: Das Land hat ab 2007 als erstes Bundesland die Kindergartengebühren schrittweise abgeschafft. Seit 2010 ist der Besuch einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte für alle Kinder ab zwei Jahren grundsätzlich gebührenfrei. Bei Kindern unter zwei Jahren fallen einkommensabhängige Elternbeiträge an. Die Gebührenfreiheit gilt bislang nicht für Kinder, die in Krippengruppen betreut werden. Künftig sollen die Gebühren auch hier für alle Kinder ab dem zweiten Geburtstag entfallen. epd