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Kirchensteuer

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder an ihre Religionsgemeinschaft. In der Regel beträgt sie neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer, in Baden-Württemberg und Bayern acht Prozent. Sie wird auch auf Kapitalerträge erhoben. Rentner und Pensionäre zahlen Kirchensteuer nur, wenn sie auch Einkommensteuer zahlen.

Der Beitrag wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steueraufkommens. Die Kirchen finanzieren aus den Einnahmen vor allem die laufenden Kosten für ihr Personal in Seelsorge, Schulen und sozialen Einrichtungen. Hinzu kommen Gelder für Renten und Pensionen, für Kirchen und andere Gebäude sowie Zahlungen an die Weltkirche – von Abgaben an den Vatikan bis zur Unterstützung von Hilfsprojekten in ärmeren Ländern.

Letztlich zahlt lediglich knapp die Hälfte der rund 38,9 Millionen Katholiken und Protestanten Kirchensteuer. Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen, Menschen mit geringer Rente und Arbeitslose zahlen keine Lohn- und Einkommensteuer und daher auch keine Kirchensteuer.

Im Jahr 2023 erhielt die katholische Kirche in Deutschland 6,51 Milliarden Euro Kirchensteuer und die evangelische Kirche etwa 5,9 Milliarden. Im Vergleich zum Rekordjahr 2022 (6,85 und 6,24 Milliarden Euro) sank die Summe damit um rund 5,2 Prozent.

Mittel- und langfristig rechnen Fachleute mit einem deutlicheren Rückgang – vor allem wegen der steigenden Austrittszahlen und des zunehmenden Alters der Mitglieder.