In Hessen sind vom Juni 2018 bis zum Ende vergangenen Jahres insgesamt 366 geplante Abschiebungen durch Kirchenasyl verhindert worden. Im laufenden Jahr waren es bis einschließlich April 30 Fälle, wie das hessische Innenministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Wie viele Personen, deren Abschiebung durch Kirchenasyl gescheitert ist, aktuell noch in Hessen sind, sei nicht bekannt. „Hierzu liegen keine statistischen Daten oder weitergehende Informationen vor“, so das Innenministerium.
Die jeweils zuständigen Regierungspräsidien stornierten geplante Rückführungs- oder Überstellungsmaßnahmen, sobald Kirchen einen Eintritt ins Kirchenasyl gemeldet hätten, heißt es. Grund dafür ist, dass „Hessen aus Respekt vor der christlich-humanitären Tradition des Kirchenasyls und den kirchlichen Institutionen aufenthaltsbeendende Maßnahmen während der Dauer des Kirchenasyls – und somit in der Kirche angehörenden Räumlichkeiten oder sakralen Räumen – nicht durchführt“.
Den Angaben zufolge sind im vergangenen Jahr in Hessen 82 Abschiebungen durch Kirchenasyl gescheitert. Mehr waren es seit Beginn der statistischen Erfassung im Juni 2018 nur im Jahr davor, 2023 scheiterten 105 Abschiebungen durch Kirchenasyl.
Durch das Kirchenasyl würden häufig Überstellungsfristen gemäß der Dublin III-Verordnung von in der Regel sechs Monaten unterlaufen, heißt es weiter. Dies habe zur Folge, das nach Ablauf der Überstellungsfrist die „Bundesrepublik Deutschland ausländerrechtlich für den jeweiligen Einzelfall zuständig wird und eine Überstellung im Dublin-Verfahren endgültig nicht mehr möglich ist“. Damit werde eine Entscheidung einer Bundesbehörde auf Grundlage einer europäischen Verordnung untergraben, so das Ministerium. Eine Rückführung sei dann nach Ablehnung des Asylantrags im nationalen Verfahren grundsätzlich nur in das jeweilige Herkunftsland möglich.