Kiel. Die Nordkirche und das katholische Erzbistum lehnen die von der Piraten-Partei geforderten Veränderungen im Bestattungsgesetz Schleswig-Holsteins ab. Es sei eine gemeinschaftliche Aufgabe, den öffentlichen Charakter des Todes mit einer würdigen Bestattungskultur zu pflegen, sagte der evangelische Bischof Gothart Magaard in Kiel. "Die Gesellschaft wird ärmer und kälter werden, wenn sie nicht mehr öffentlich ihre Toten ehrt und bestattet", ergänzte der katholische Erzbischof Stefan Heße.
Nach einem Vorschlag der Piraten-Landtagsfraktion sollen Hinterbliebene die Urne eines Verstorbenen bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufbewahren können. Möglich soll es künftig auch sein, die Asche außerhalb von Friedhöfen auf privaten Grundstücken zu verstreuen. Über den Gesetzentwurf wird der Kieler Landtag an diesem Mittwoch, 25. Januar, beraten und entscheiden.
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Kirchen lehnen neues Bestattungsrecht ab
Die Piraten wollen in Schleswig-Holstein den Friedhofszwang abschaffen – was die Kirchen scharf kritisieren. Jetzt entscheidet der Landtag.

Soll die Urne in die eigenen vier Wände?Harald Gebel / Pixelio