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Kirchen kritisieren Verschärfungen im Kirchenasyl

Berlin – Die evangelische Kirche hat die von den Innenministern beschlossenen Verschärfungen beim Kirchenasyl kritisiert. Die Erhöhung der sogenannten Überstellungsfrist von derzeit sechs auf 18 Monate bedeute eine sehr hohe Belastung für die Schutzsuchenden und die Kirchengemeinden, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann. Er äußerte auch rechtliche Bedenken gegen die Verschärfung.
Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein Asylbewerber aus Deutschland in den nach der „Dublin-Verordnung“ eigentlich zuständigen europäischen Staat zurückgeschickt werden kann. Wird der Antragsteller in dieser Zeit nicht zurückgeschickt, ist automatisch die Bundesrepu­blik für die Prüfung des Asylantrags zuständig. Durch das Kirchenasyl wird die Frist oftmals überschritten, was dem Staat seit Langem ein Dorn im Auge ist.
Die Innenminister von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz Anfang Juni in Quedlinburg deswegen Verschärfungen besiegelt. In dem erst später veröffentlichten Beschluss heißt es, dass die Frist für die mögliche Überstellung eines Asylbewerbers in ein anderes europäi­sches Land künftig von sechs auf 18 Monate erhöht wird, wenn bei der Meldung eines Kirchenasyls kein kirchlicher Ansprechpartner klar benannt ist, innerhalb eines Monats kein Dossier zu dem Fall eingeht oder der Antragsteller trotz nochmaliger Ablehnung durch das Bundesamt im Kirchenasyl bleibt.
Auch die Caritas in Niedersachsen kritisierte die Verschärfungen. In der Folge würden Kirchengemeinden davor zurückschrecken, sich für ein Kirchen­asyl einzusetzen, erklärte der Landessekretär Thomas Uhlen. Während des Kirchenasyls gebe es keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. epd