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Kindergrundsicherung soll ab 2025 kommen

Sie gilt als eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Ampelregierung: die Kindergrundsicherung. Nach monatelangem Streit beschloss die Bundesregierung nun am Mittwoch den Entwurf. Nach ihrem Beschluss kann das parlamentarische Verfahren beginnen, auch der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet die wichtigsten Fragen zu der geplanten Leistung.

Die Kindergrundsicherung soll ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland sein. Familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld und der Kinderzuschlag sollen zusammengefasst werden. Zugleich soll es für Familien einfacher werden, die ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen.

Aktuell leben laut Untersuchungen etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern gestaffelten Zusatzbetrag. Der Garantiebetrag ersetzt das bisherige Kindergeld von derzeit monatlich 250 Euro pro Kind. Einkommensschwache Familien erhalten einen Zusatzbetrag, in dem bisherige sozialpolitische Leistungen wie der Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder gebündelt werden. Ziel ist es, dass berechtigte Familien auf ihren Anspruch auf eine Leistung hingewiesen werden. Sie sollen sie dann digital beantragen können.

Für die Kindergrundsicherung hat sich die Ampel-Koalition ab 2025 auf zusätzliche Kosten in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im ersten Jahr verständigt – ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) dafür 12 Milliarden Euro veranschlagt. Die Summe könnte – je nach Inanspruchnahme der Hilfen – bis 2028 auf knapp 6 Milliarden Euro steigen, wird im Gesetzentwurf prognostiziert. Zudem sind Anpassungen an die allgemeine Preisentwicklung und die Neuberechnung des Existenzminimums vorgesehen. Nach ersten Berechnungen können armutsgefährdete Kinder Leistungen von 530 Euro für die Kleinsten und bis zu 636 Euro für die Ältesten erhalten. Berufstätige Alleinerziehende sollen durch eine geringere Anrechnung von Unterhaltszahlungen auf das Einkommen bessergestellt werden als bisher.

Die Kindergrundsicherung soll zumindest schrittweise ab 2025 eingeführt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA), die für die Umsetzung verantwortlich ist, hatte bereits auf Schwierigkeiten bei der kompletten Umsetzung der Kindergrundsicherung hingewiesen und hält derzeit auch die Einführung ab 2025 für nicht realisierbar.

Familienverbände begrüßen generell die Einführung, kritisieren aber, dass die finanziellen Mittel dafür viel zu gering seien. Das Bündnis Kindergrundsicherung betont etwa, die Pläne seien nicht ausreichend, um Armut bei Kindern und Familien wirksam zu bekämpfen. Umfangreiche Nachbesserungen seien notwendig. Zudem sieht etwa das Deutsche Kinderhilfswerk in dem Entwurf eine Benachteiligung von Kindern aus geflüchteten Familien.