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Keine neuen Ermittlungen wegen verschlossenen Notausgangs in Hanau

Die Staatsanwaltschaft Hanau wird im Zusammenhang mit dem rassistischen Mordanschlag von 2020 und dem mutmaßlich verschlossenen Notausgang der „Arena Bar“ keine neuen Ermittlungen aufnehmen. Aus strafrechtlicher Sicht sei es unerheblich, ob ein Polizeibeamter die Verriegelung rechtswidrig angeordnet hatte, teilte die Ermittlungsbehörde am Donnerstag auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Angehörige eines der Anschlagsopfer hatten mit einer neuen Anzeige die Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert. Über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hatte zuvor „tagesschau.de“ berichtet.

In Hanau hatte im Februar 2020 ein 43-jähriger Deutscher aus rassistischen Motiven neun Menschen erschossen, anschließend seine Mutter getötet und sich selbst das Leben genommen. Zwei der Opfer kamen in der Bar ums Leben. Bereits 2020 hatten Überlebende des Anschlags und Hinterbliebene der Getöteten Strafanzeige erstattet, weil der vorgeschriebene Notausgang abgeschlossen gewesen sei und die Gäste der Bar deshalb nicht vor dem Attentäter hätten fliehen können. Der Sachverhalt wurde auch im Landtags-Untersuchungsausschuss zum Anschlag thematisiert. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft kann nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden, ob die Tür tatsächlich verschlossen war.

Die Forderung nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens hatten die Anzeigeerstatter mit einem neuen Zeugen begründet. Dieser gab an, er sei dabei gewesen, als ein Beamter der Polizei vom Barbetreiber gefordert habe, den Notausgang zu schließen. Ein weiterer Zeuge habe bestätigt, dass der Barbetreiber ihm persönlich von der Anordnung berichtet hatte. Damit sollte demnach verhindert werden, dass Verdächtige bei Razzien aus dem Lokal flüchten konnten. Der Betreiber hatte Absprachen mit der Polizei bestritten.

Die Staatsanwaltschaft sieht in den neuen Ausführungen dennoch keinen hinreichenden Verdacht auf eine Straftat. Unabhängig davon, ob es diese Forderung gegeben habe, lasse sich „nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen“, dass eine solche Anordnung den Tod der beiden Männer verursacht habe. Es sei unsicher, ob den Opfern die Flucht hätte gelingen können, wenn der Notausgang unverschlossen gewesen wäre.