Berlin stellt in der Regel keine Ersatzpässe für Wehrpflichtige aus der Ukraine mit abgelaufenen Dokumenten aus. In Berlin würden die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften zur Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer auch für wehrpflichtige ukrainische Staatsangehörige angewandt, sagte eine Sprecherin der Berliner Innenverwaltung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine Unterscheidung zwischen ukrainischen Staatsangehörigen und anderen Staatsangehörigen erfolge dabei auch in der Frage der Zumutbarkeit der Wehrpflicht nicht.
„Die Frage, ob ein Reiseausweis erteilt wird oder nicht, wird damit einzelfallbezogen entschieden“, sagte die Sprecherin. Diese Praxis bestehe im Einklang mit dem Bundesinnenministerium. Laut einer epd-Umfrage gehen die Länder grundsätzlich davon aus, dass es wehrpflichtigen Männern aus der Ukraine trotz des Krieges zumutbar ist, zur Passbeschaffung in ihr Heimatland zu reisen und der Wehrpflicht nachzukommen.