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Keine Ersatzpapiere für ukrainische Wehrpflichtige in Berlin

Berlin stellt in der Regel keine Ersatzpässe für Wehrpflichtige aus der Ukraine mit abgelaufenen Dokumenten aus. In Berlin würden die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften zur Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer auch für wehrpflichtige ukrainische Staatsangehörige angewandt, sagte eine Sprecherin der Berliner Innenverwaltung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine Unterscheidung zwischen ukrainischen Staatsangehörigen und anderen Staatsangehörigen erfolge dabei auch in der Frage der Zumutbarkeit der Wehrpflicht nicht.

„Die Frage, ob ein Reiseausweis erteilt wird oder nicht, wird damit einzelfallbezogen entschieden“, sagte die Sprecherin. Diese Praxis bestehe im Einklang mit dem Bundesinnenministerium. Laut einer epd-Umfrage gehen die Länder grundsätzlich davon aus, dass es wehrpflichtigen Männern aus der Ukraine trotz des Krieges zumutbar ist, zur Passbeschaffung in ihr Heimatland zu reisen und der Wehrpflicht nachzukommen.

Seit April werden wehrpflichtigen Ukrainern im Ausland keine Reisepässe mehr in ihren Botschaften ausgestellt. Wer einen neuen Pass will, muss seitdem in die Ukraine reisen. Bei diesem Verfahren droht dann die Einberufung in die Armee. Seit Juni gibt es laut der ukrainischen Botschaft in Berlin die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen, wenn man sich zuvor über eine App beim ukrainischen Verteidigungsministeriums registrieren. Laut Bundesinnenministerium halten sich derzeit 268.176 ukrainische Männer im wehrfähigen Alter in Deutschland auf.