Brandenburg stellt in der Regel keine Passersatzpapiere für Wehrpflichtige aus der Ukraine mit abgelaufenen Dokumenten aus. Nach Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium seien die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen auch bei der genannten Personengruppe gültig, sagte ein Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam: „Das heißt, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob der Antragsteller nachweislich kein Passdokument besitzt und dieses auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann.“
Besondere Regelungen für wehrpflichtige ukrainische Staatsangehörige seien derzeit nicht vorgesehen, hieß es. Die Erfüllung der Wehrpflicht sei eine grundsätzlich zumutbare staatsbürgerliche Pflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar sei. Ob die Ableistung des Wehrdienstes im Heimatland aus zwingenden Gründen unzumutbar ist, müsse im jeweiligen Einzelfall im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände beurteilt werden. Eine pauschale Auflistung möglicher Gründe sei daher nicht möglich.