Brandenburg stellt in der Regel keine Passersatzpapiere für Wehrpflichtige aus der Ukraine mit abgelaufenen Dokumenten aus. Nach Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium seien die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen auch bei der genannten Personengruppe gültig, sagte ein Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam: „Das heißt, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob der Antragsteller nachweislich kein Passdokument besitzt und dieses auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann.“
Besondere Regelungen für wehrpflichtige ukrainische Staatsangehörige seien derzeit nicht vorgesehen, hieß es. Die Erfüllung der Wehrpflicht sei eine grundsätzlich zumutbare staatsbürgerliche Pflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar sei. Ob die Ableistung des Wehrdienstes im Heimatland aus zwingenden Gründen unzumutbar ist, müsse im jeweiligen Einzelfall im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände beurteilt werden. Eine pauschale Auflistung möglicher Gründe sei daher nicht möglich.
Die Ausländerbehörden in Brandenburg seien gehalten, die gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung ergänzender Verwaltungsvorschriften und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umzusetzen, hieß es. Einer epd-Umfrage unter den Bundesländern zufolge wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es wehrpflichtigen Männern aus der Ukraine trotz des Krieges zumutbar ist, zur Passbeschaffung in ihr Heimatland zu reisen und der Wehrpflicht nachzukommen.