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Keine Ermittlungen nach Porno-Suchen von Kölner Kirchenrechnern

Massenhaft versuchten Mitarbeiten des Erzbistums Köln mit ihren Dienstrechnern auf Pornoseiten zu gelangen. Das ist zwar eine katholische Sünde, aber laut Staatsanwaltschaft nicht strafbar.

Von ihren Dienstrechnern wollten Mitarbeitende des Erzbistums Köln so manche Pornoseite ansurfen (Symbolbild)
Von ihren Dienstrechnern wollten Mitarbeitende des Erzbistums Köln so manche Pornoseite ansurfen (Symbolbild)Imago / Wolterfoto

Nach den massenhaften Zugriffsversuchen auf Porno-Seiten von Dienstrechnern des Erzbistums Köln hat die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Die Vorprüfung habe keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte ergeben, bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zuerst hatte der WDR berichtet.

Im August war bekanntgeworden, dass bei einer Routineüberprüfung der IT-Sicherheit des Erzbistums im Juli 2022 herausgekommen war, dass der Schutzfilter mehr als 1.000 Zugriffsversuche auf risikobehaftete Seiten (Gewalt, Pornografie oder Drogen) verhindert hatte. Solche Aktivitäten sind weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar, in einer Dienstvereinbarung des Erzbistums aber untersagt. Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral als Sünde.

Darum ermittelte die Staatsanwaltschaft

Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass bei den Zugriffsversuchen auch nach strafrechtlich relevanten Inhalten wie Bildern oder Videos von Minderjährigen gesucht wurde, hatte die Staatsanwaltschaft eine Liste mit den geblockten Inhalten untersucht.

Die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Ansprechstelle für Cybercrime in NRW ermittelt nach eigenen Angaben aber weiter gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Erzbistums. Er steht unter dem Verdacht, Kinderpornografie besessen und beschafft zu haben. Sein Fall war aber schon vor Bekanntwerden der Zugriffsliste im Erzbistum bekannt.