Nach den massenhaften Zugriffsversuchen auf Porno-Seiten von Dienstrechnern des Erzbistums Köln hat die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Die Vorprüfung habe keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte ergeben, bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zuerst hatte der WDR berichtet.
Im August war bekanntgeworden, dass bei einer Routineüberprüfung der IT-Sicherheit des Erzbistums im Juli 2022 herausgekommen war, dass der Schutzfilter mehr als 1.000 Zugriffsversuche auf risikobehaftete Seiten (Gewalt, Pornografie oder Drogen) verhindert hatte. Solche Aktivitäten sind weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar, in einer Dienstvereinbarung des Erzbistums aber untersagt. Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral als Sünde.
Darum ermittelte die Staatsanwaltschaft
Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass bei den Zugriffsversuchen auch nach strafrechtlich relevanten Inhalten wie Bildern oder Videos von Minderjährigen gesucht wurde, hatte die Staatsanwaltschaft eine Liste mit den geblockten Inhalten untersucht.