Bis Ende Juni hat Karlsruhe dem Gesetzgeber Zeit gegeben, das Verbot von im Ausland mit Minderjährigen geschlossenen Ehen verfassungskonform zu regeln. Nun brachte das Kabinett eine entsprechende Reform auf den Weg.
Minderjährige sollen nach dem Willen der Bundesregierung bei Auslands-Ehen besser geschützt werden. Demnach sollen Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch künftig unwirksam sein. Allerdings soll diese Person künftig Unterhaltsansprüche gegen die andere Person geltend machen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots von Kinderehen brachte das Kabinett am Mittwoch auf den Weg.
Zudem soll es eine “Heilung” einer unwirksamen Minderjährigenehe geben können. Die Ungültigkeit einer Minderjährigenehe kann demnach nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch eine neue Heirat im Standesamt oder einer geeigneten Landesbehörde für gültig erklärt werden, wenn die Beteiligten dies wünschen.
Hintergrund für die Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Frühjahr 2023, nach dem eine Regelung im Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat bis zum 30. Juni dieses Jahres Zeit, eine Neuregelung umzusetzen. Damit diese Frist eingehalten werden kann, soll der Gesetzentwurf den Koalitionsfraktionen im Bundestag als sogenannte Formulierungshilfe zur Verfügung gestellt werden. So kann er zügiger in den Bundestag eingebracht werden.
Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass es im Gesetz an weitergehenden Regelungen fehle, wenn der Staat eine Kinderehe für nichtig halte. Dabei geht es etwa um Unterhaltsansprüche und eine Klärung der Möglichkeiten, eine solche Ehe nach der Volljährigkeit wirksam weiterführen zu können.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, auch künftig werde das deutsche Recht klar zum Ausdruck bringen, dass Eheschließungen von Minderjährigen der liberalen Werteordnung widersprächen. Zugleich würden durch die Reform Betroffene besser vor den Folgen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe geschützt.
Nach monatelangem Streit auch innerhalb der damaligen großen Koalition hatte der Bundestag 2017 ein Gesetz gegen derartige Kinderehen verabschiedet – rund ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl. Der Entwurf dafür kam aus dem Haus des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) und verbot die Ehe, wenn mindestens ein Partner bei der Trauung jünger als 18 Jahre alt ist. Bereits geschlossene Ehen, bei denen mindestens ein Partner jünger als 16 ist, wurden demnach als nichtig eingestuft und waren damit ungültig.
Hintergrund war, dass durch eine stärkere Zuwanderung auch mehr Ehepaare ins Land gekommen sind, bei denen ein Partner – in der Regel die Frau – noch minderjährig war. Laut Bundesinnenministerium waren 2017 deutschlandweit 1.475 Minderjährige als verheiratet erfasst. Viele von ihnen kamen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, weitere aus Bulgarien und Rumänien.