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Journalist Billy Six erfolgreich mit Verfassungsbeschwerde

Der deutsche Journalist Billy Six hat nach einer rund viermonatigen Inhaftierung in Venezuela Anspruch auf eine gerichtliche Klärung, ob seine konsularische Betreuung unzureichend war. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied, wurde die Klage von Six gegen das Auswärtige Amt zu Unrecht vom Verwaltungsgericht Berlin teilweise als unzulässig abgelehnt. (AZ: 1 BvR 1426/24) Das Verwaltungsgericht muss den Fall nun neu prüfen.

Klage ein Journalist nach Ende seiner Inhaftierung im Ausland nachträglich auf Feststellung eines unzureichenden diplomatischen Schutzes durch Deutschland, müssten dem die Gerichte auch nachgehen, so die Entscheidung der Karlsruher Richter. Six sei in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt worden.

Der heute 38-jährige Six war nach eigenen Angaben im Juni 2017 mit einem Touristenvisum nach Venezuela eingereist, um für die rechtskonservative „Junge Freiheit“ als freier Mitarbeiter zu arbeiten. Am 17. November 2018 wurde er im Zusammenhang mit seiner Arbeit vom venezolanischen Geheimdienst wegen des Vorwurfs der „Spionage“ festgenommen. Er kam für vier Monate in ein Geheimdienstgefängnis.

Nach seiner Freilassung warf er dem Auswärtigen Amt unzureichende konsularische Betreuung und unzureichenden diplomatischen Schutz vor. Die deutschen Behörden bestritten die Vorwürfe.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies Six Klage gegen das Auswärtige Amt teils als unzulässig und teils als unbegründet ab. Das Oberverwaltungsgericht Berlin lehnte die Zulassung der Berufung ab.