Beim WDR wird die Vergütung für das neu zu besetzende Intendantenamt niedriger ausfallen als die des scheidenden Amtsinhabers Tom Buhrow. Dem Verwaltungsrat sei es wichtig, die Vergütung bei einer Neuwahl des Intendanten oder der Intendantin abzusenken, erklärte die WDR-Verwaltungsratsvorsitzende Claudia Schare auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Köln. So solle das Gehalt künftig den bisherigen beruflichen Weg berücksichtigen. Das Einstiegsgehalt werde aber „deutlich unterhalb des Gehalts des aktuellen Intendanten gesehen“.
Buhrow, der das Amt Ende 2024 abgibt und dann in den Ruhestand tritt, ist der Top-Verdiener unter den Intendantinnen und Intendanten der ARD. Im Jahr 2022 erhielt er eine Gesamtvergütung von 433.200 Euro. Darin enthalten waren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.700 Euro und Sachbezüge in Höhe von 16.100 (geldwerter Vorteil des privat zu versteuernden Dienstwagens). Vergütungen aus Aufsichtsratsmandaten, die 6.000 Euro im Jahr übersteigen, muss Buhrow an den WDR abführen.
Eine Absenkung der Vergütung entspreche auch einer Empfehlung der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD, sagte Schare. Der Verwaltungsrat gehe davon aus, dass auch die Gesamtausgaben inklusive der Altersversorgungskosten für den künftigen Intendanten geringer sein werden. Die Buhrow nachfolgende Person werde eine niedrigere Altersversorgungzusage erhalten, erklärte Schare.
Der WDR-Rundfunkrat wählt Buhrows Nachfolge voraussichtlich am 27. Juni. Als Kandidaten aus dem WDR-Direktorenkreis werden die Programmdirektoren Jörg Schönenborn und Andrea Schafarczyk sowie Verwaltungsdirektorin Katrin Vernau gehandelt, die zwischenzeitlich Interims-Intendantin beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) war. Laut WDR-Gesetz schließt der Verwaltungsrat den Dienstvertrag mit dem Intendanten ab.
Dass das Gehalt des künftigen WDR-Intendanten abgesenkt wird, habe der Verwaltungsrat dem Rundfunkrat am 18. Januar mitgeteilt, sagte Schare dem epd. Es gehe darum, „dass der Rundfunkrat die grundsätzlichen Überlegungen des Verwaltungsrats zu den vertraglichen Eckpunkten frühzeitig kennt, damit er sie in den Bewerbungsgesprächen den Kandidatinnen und Kandidaten mitteilen kann“.