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Instagram und Facebook verwenden unzulässige Bestellbuttons

Instagram- und Facebook-Nutzer müssen sich seit November entscheiden, ob sie Werbung in Kauf nehmen oder ein bezahltes Abo abschließen. Laut einem Gericht entspricht der entsprechende Bestellbutton nicht deutschem Recht.

Der Internetkonzern Meta muss in Deutschland bei seinem Abo-Modell für Instagram und Facebook nachbessern. Die beiden Plattformen verwenden zum Abschluss eines kostenpflichtigen “werbefreien” Abonnements unzulässige Bestellbuttons, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag entschied. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale NRW den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.

Nutzer der Dienste Instagram und Facebook werden seit November 2023 vor die Wahl gestellt, ob sie für eine “werbefreie” Nutzung monatlich Geld zahlen wollen oder in Kauf nehmen, dass ihnen weiterhin personalisierte Werbung angezeigt wird. Das Gericht untersagte die Beschriftung der Buttons zum Abschluss des Werbefrei-Abos mit “Abonnieren” und “Weiter zur Zahlung”. Stattdessen müssten sie mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale NRW begrüßte den Richterspruch. “Selbst ein weltweit tätiges Unternehmen wie Meta muss sich an europäische und deutsche Verbraucherschutzvorschriften halten”, erklärte Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Der fehlerhafte Bestellbutton führe dazu, dass bereits abgeschlossene Abonnements für Instagram und Facebook unwirksam seien, so die Verbraucherschützer weiter. Betroffene Nutzer seien daher nicht zahlungspflichtig. Die Verbraucherzentrale prüfe zudem, ob sie eine Abhilfeklage einreiche. Damit könnte Meta dazu verpflichtet werden, bereits unrechtmäßig eingezogene Abogebühren an die Nutzer zurückzuzahlen.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstößt Meta zudem mit der Einführung des “Pay-or-Consent”-Modells (zahle oder willige in Werbung ein) gegen das Datenschutzrecht. Für die kostenfreie, aber werbefinanzierte Nutzung von Instagram und Facebook hole der Anbieter keine wirksame Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken ein. Die datenschutzrechtlichen Fragen sind den Angaben zufolge Gegenstand eines weiteren Verfahrens der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta.