Das von der FDP angestrengte Volksbegehren zur Reduzierung der Wahlkreise in Baden-Württemberg ist nach Auffassung des Innenministeriums verfassungswidrig. Nach dem Gesetzentwurf der Liberalen habe die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht als die Persönlichkeitswahl, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums vom Montag. Da die Landesverfassung aber der Persönlichkeitswahl Vorrang gebe, sei das Volksbegehren unzulässig. Die FDP hat rechtliche Schritte gegen den Ministeriumsbeschluss angekündigt.
Am 20. November hatten FDP-Vertreter das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ beantragt, wonach die Zahl der Landtagswahlkreise und damit der Direktmandate von 70 auf 38 reduziert werden soll. Beim Neuzuschnitt der Wahlkreise orientiert sich die Partei an den Wahlkreisen für die Bundestagswahlen.
Das Innenministerium rechnet vor, dass nach dem geforderten System nur noch 38 von 120 Sitzen im Landtag direkt gewählt würden. Die Landesverfassung betone dagegen in Artikel 28: „Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.“ Das sei zwar keine Entscheidung für ein bestimmtes Wahlsystem, dürfe aber andererseits die an erster Stelle genannte Persönlichkeitswahl nicht zu sehr „durch die Ausflüsse der Verhältniswahl“ verdrängen. Im derzeit geltenden System werde die Persönlichkeitswahl durch 70 Direktmandate (58,3 Prozent von 120 Sitzen) verwirklicht.
Der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer nannte den Beschluss des Innenministeriums eine „ausschließlich taktisch motivierte Entscheidung“ und kündigte an, vor den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Theurers Stellvertreter Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag, betonte, am von der Verfassung vorgegebenen Verfahren ändere sich nichts. Schon jetzt gebe es im Landtag nur 70 Direktmandate und 84 Mandate über die Zweitstimmenauszählung. Nach dem Maßstab des Innenministeriums wäre damit schon das aktuelle Wahlrecht verfassungswidrig, schreibt die FDP. (3037/18.12.2023)