Sachsen-Anhalt stellt in der Regel keine Ersatzdokumente für Wehrpflichtige aus der Ukraine mit abgelaufenen Reisepässen aus. Wie das Innenministerium in Magdeburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, würden solche Reiseausweise für Ausländer nach den Bestimmungen der Aufenthaltsverordnung nur dann ausgestellt, wenn die Beschaffung im Heimatland unzumutbar sei. Dies sei allein wegen einer bestehenden Wehrpflicht aber nicht der Fall.
Nur aufgrund der Vermutung, dass der Antragsteller zum Wehrdienst einberufen werde, sei die Beschaffung eines Passdokuments nicht generell unzumutbar, hieß es. Dies gelte auch für die Registrierung bei den ukrainischen Wehrbehörden, zumal diese jetzt offenbar elektronisch erfolgen könnten.
Unzumutbar sei die Beschaffung eines Reisepasses im Heimatland nur dann, wenn schwerwiegende individuelle Umstände hinzukämen, etwa die Behandlung einer Krankheit oder die Betreuung von engen Familienangehörigen in Deutschland. Diese müssten durch die Ausländerbehörden im Einzelfall geprüft werden. Sofern solche Voraussetzungen laut Aufenthaltsverordnung vorlägen, stelle man auch an Ukrainer im wehrpflichtigen Alter ausnahmsweise Reiseausweise für Ausländer aus, hieß es.
Laut einer epd-Umfrage unter den Bundesländern gehen die Behörden grundsätzlich davon aus, dass es wehrpflichtigen Männern aus der Ukraine trotz des Krieges zumutbar ist, zur Passbeschaffung in ihr Heimatland zu reisen und der Wehrpflicht nachzukommen.