Seit langem warten Hunderte Afghanen mit einer Zusage aus Deutschland in Pakistan und in ihrer Heimat auf Aufnahme. Jetzt sollen viele Betroffene einen negativen Bescheid bekommen. Das Innenministerium nennt den Grund.
Hunderte Afghanen mit Aufnahmezusage aus Deutschland werden voraussichtlich doch nicht einreisen dürfen. Rund 640 Menschen von einer sogenannten Menschenrechtsliste und aus einem Überbrückungsprogramm werde in den nächsten Tagen mitgeteilt, dass kein politisches Interesse mehr an einer Aufnahme bestehe, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch. Für die Betroffenen gebe es aber weiterhin ein Unterstützungsangebot, etwa für eine Ausreise in ein anderes Land.
Nach Machtübernahme der radikalislamischen Taliban in Afghanistan vor vier Jahren hatte die damalige Bundesregierung besonders gefährdeten Menschen – neben sogenannten Ortskräften auch Menschenrechtlern, Richtern und Journalisten – eine Aufnahme in Deutschland zugesichert. Die aktuelle Bundesregierung von Union und SPD hat sich dagegen darauf verständigt, freiwillige Aufnahmeprogramme möglichst zu beenden.
Zuletzt befanden sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums noch gut 1.300 Afghanen aus verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan, darunter auch etwa 90 aus dem Ortskräfteverfahren und etwa 580 aus einem Bundesaufnahmeprogramm. Rund 165 Betroffene warten laut dem Auswärtigen Amt zudem in ihrer Heimat, weil sie im Spätsommer aus Pakistan dorthin abgeschoben wurden.
Die pakistanische Regierung hat Deutschland noch bis Ende des Jahres Zeit gegeben, seine verschiedenen Aufnahmeprogramme abzuschließen. Danach könnte es zu weiteren Abschiebungen nach Afghanistan kommen.
In den vergangenen Monaten konnten immer wieder Afghanen mit Aufzunahmezusage, die ihre Visa vor deutschen Gerichten eingeklagt hatten, nach Deutschland einreisen. Die Gerichte bestätigten dabei Zusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm als rechtsverbindlich. Zusagen aus anderen Programmen seien indes als politisch zu werten. Daher sieht sich die Bundesregierung daran rechtlich nicht gebunden.