Die Zahl der Angriffe auf Politikerinnen und Politiker in Hessen bewegt sich in diesem Jahr aktuell im mittleren zweistelligen Bereich, wie Innenminister Roman Poseck (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Im vergangenen Jahr sei es zu 319 Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern gekommen. „Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 72 Prozent“, so Poseck.
„Bei den Straftatbeständen handelt es sich unter anderem um Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung sowie Bedrohung“, teilte das hessische Innenministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bereits im Vorfeld mit. Aktuell sei jedoch keine bedeutende Steigerung in diesem Bereich erkennbar.
Da die Ermittlungen noch andauern, handelt es sich hierbei um vorläufige Daten, betonte das Innenministerium. Zu den in die Statistik einlaufenden Staat/Amtsträgern und Staat/Mandatsträger werden beispielsweise Bürgermeister, Landräte, Minister, kommunale Wahlbeamte, Abgeordnete, Mitglieder des Landtags und Mandatsträger in Gemeindevertretungen gezählt, so das Innenministerium.
Im Jahr 2022 seien demnach 190 Menschen Opfer von politisch motivierter Kriminalität geworden. Im vergangenen Jahr habe es 319 Fälle gegeben. Laut Innenministerium seien in den vergangenen Jahren tendenziell Politiker der Grünen und der AfD am häufigsten Opfer in diesem Bereich gewesen. Konkrete Zahlen zu einzelnen Delikten, wie etwa abgerissenen Wahlplakaten im Zuge des laufenden Europawahlkampfes, könnten für 2024 noch nicht genannt werden.
Das Innenministerium weist darauf hin, dass die jeweilige Parteizugehörigkeit der Opfer bei den genannten Fallzahlen nur erfasst wird, wenn sie für die Tat relevant war. Ansonsten gelte, dass die jeweilige Person aufgrund ihres Amtes oder Mandates angegriffen wurde. Von den 319 Fällen im Jahr 2023 richteten sich der Statistik nach deshalb nur 125 Fälle auch gegen Parteien. Von diesen 125 Fällen entfielen 42 auf die Grünen, 18 auf die SPD, 16 auf die AfD, 11 auf die FDP, 11 weitere auf Mitglieder von CDU und CSU sowie zwei auf die Linke. 25 weitere Fälle standen im Zusammenhang mit Mitgliedern von Parteien, die zum Tatzeitpunkt nicht im Bundestag vertreten oder beispielsweise Teil von Wählervereinigungen waren.