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Handy länger nutzen – Diese Regeln gelten künftig in der EU

Feste Lieferfristen für Ersatzteile, transparentere Infos, reparieren statt wegwerfen: Für Smartphones gelten bald europaweit neue Mindeststandards. Ziel sind mehr Komfort – und höhere Langlebigkeit der Geräte.

Wer ein neues Smartphone kaufen will, kann künftig auf ein langlebigeres Gerät setzen: Ab dem 20. Juni sind Hersteller in der EU verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher mit Ersatzteilen zu versorgen – bis zu sieben Jahre, nachdem das jeweilige Gerät in den Verkehr gebracht wurde. Das teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) in Düsseldorf mit.

Ziel der EU-Verordnung ist eine längere Nutzungsdauer elektronischer Geräte. Ein verpflichtendes Label soll künftig bereits vor dem Kauf über zentrale Eigenschaften informieren – darunter Energieverbrauch, Schutz vor Wasser und Staub sowie die Reparierbarkeit. Diese wird auf einer Skala von A (sehr gut) bis E (schlecht) angegeben.

“Eine zentrale Neuerung ist, dass auf dem neuen EU-Energielabel nun auch die Reparaturfähigkeit angegeben wird”, sagte Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz und Wasser bei der Verbraucherzentrale NRW, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Bisher sei es hierzulande schwierig gewesen, vor dem Kauf mehr über Ladedauer, Stoßfestigkeit oder Reparaturmöglichkeiten von Smartphones zu erfahren.

Heldt mahnte zugleich, die Regelung müsse künftig auch auf andere Produkte ausgeweitet werden: “Auch wenn ich einen Rasenmäher kaufe, möchte ich vorab wissen, wie lange der Akku hält.” Ähnlich äußerte sich die Deutsche Umwelthilfe.

Die Ersatzteile für Smartphones sollen künftig direkt über die Webseiten der jeweiligen Hersteller angeboten werden, sagte Heldt. Die meisten Unternehmen verfügen demnach bereits über große Ersatzteillager. Für sie sei die Umsetzung daher unproblematisch. Bei der Marke Apple sei das hingegen anders: Das Unternehmen verfüge bislang über eine unzureichende Ersatzteillogistik.

Zudem müssen Smartphones nach den neuen Vorgaben nach 800 vollständigen Ladezyklen noch mindestens 70 Prozent ihrer ursprünglichen Akkukapazität aufweisen. Ersatzteile müssen in den ersten fünf Jahren innerhalb von fünf Werktagen geliefert werden, in den beiden darauffolgenden Jahren innerhalb von zehn Tagen.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben darüber hinaus Anspruch auf Sicherheits- und Betriebssystem-Updates für mindestens fünf Jahre nach dem Inverkehrbringen eines Geräts.