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Gutachten: Regierung agiert bei Rüstungsexporten rechtswidrig

Vor mehr als einem Jahr hat das Bundeswirtschaftsministerium Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorgelegt. Kritiker fordern deutlich schärfere Regeln, um internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden.

Gegner von Waffenausfuhren werfen der Bundesregierung eine völkerrechtswidrige Handhabung von Rüstungsexporten vor. Deutschland werde weder in der Praxis noch rechtlich seinen nationalen und internationalen Verpflichtungen gerecht, erklärten die Initiative “Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!” sowie die Organisationen Ohne Rüstung Leben und Terre des Hommes am Donnerstag bei der Vorstellung eines von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Thema.

Danach verstößt etwa die von der Bundesregierung angewendete Definition für Kleinwaffen gegen den internationalen Waffenhandelsvertrag. Auch unterscheide das deutsche Recht im Gegensatz zum Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Das sei insofern kritisch zu sehen, als dass für sonstige Rüstungsgüter weniger Einschränkungen für Ausfuhren gelten würden. Die Unterscheidung von Empfängerländern mit der Privilegierung etwa von EU- und Nato-Mitgliedern sei rechtlich ebenfalls problematisch.

Die Folgen rechtswidriger Rüstungsexporte seien tragisch, sagte Ralf Willinger von der Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes: “Viele Kinder werden in Kriegsgebieten mit deutschen Waffen verletzt oder getötet.”

Die 2022 vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz stellen aus Sicht des Gutachtens einen ersten Schritt dar. Es bedürfe jedoch wesentlicher Nachbesserungen und Schärfungen, um internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden, heißt es.

Die Organisationen fordern auf Grundlage des Gutachtens etwa ein Verbandsklagerecht, um Genehmigungen für Rüstungsexporte juristisch überprüfen lassen zu können. Zudem verlangen sie, dass bei gemeinsamen europäischen Gemeinschaftsprojekten auch künftig ein nationales Veto-Recht möglich sein müsse.

Das Gutachten “Deutsche Rüstungsexporte vor dem Hintergrund europäischer und internationaler Verpflichtungen” wurde vom Völkerrechtler Thilo Marauhn vom Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung und seinem Team erstellt.