Nach der abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz hat die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus den Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt. Danach sollen die Paragrafen, die bisher Lehrkräften an staatlichen Schulen das Tragen sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke verbieten, ersatzlos gestrichen werden, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf hervorgeht.
Zur Begründung verweisen die Grünen auf den Entschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Jahresbeginn, die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Karlsruher Richter bestätigten damit die Einschätzung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, dass das Neutralitätsgesetz wegen seiner Einschränkung der Religionsfreiheit grundgesetzwidrig sei. Ein Kopftuchverbot wäre demnach nur zulässig, wenn andernfalls der Schulfriede oder die staatliche Neutralität konkret gefährdet sei.
Solche Verbote sind der Senatsbildungsverwaltung in Berlin jedoch nicht bekannt, wie sie Anfang Juli nach einer Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus angab. Zugleich erklärte die Bildungsverwaltung, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen schon vor einer Reform des Neutralitätsgesetzes unterrichten könnten und eingestellt worden seien.