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Grüne klagen gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten

Die Bundesregierung will Abschiebungen erleichtern und hat sich dafür gesetzlich eine neue Befugnis zur Festlegung sicherer Herkunftsstaaten geschaffen. Die Grünen wollen nun vor dem höchsten Gericht dagegen vorgehen.

Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat laut Medienbericht eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die neue gesetzliche Regelung zur Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten eingereicht. In der 62-seitigen Klageschrift, die dem “Spiegel” vorliegt, vertreten die Grünen die Ansicht, die Bundesregierung erhalte damit eine Befugnis, die verfassungsrechtlich Bundestag und Bundesrat zukäme. Die Fraktion wolle diese “grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages” nicht hinnehmen, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, dem Magazin.

Gegenstand der Klage ist ein Ende vergangenen Jahres beschlossenes Gesetz. Dies ermächtigt die Bundesregierung, sichere Herkunftsstaaten in vielen Fällen auch ohne Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat per Verordnung zu bestimmen. Erst vergangene Woche hatte das Kabinett eine Verordnung beschlossen, die die bisherige Liste als sicher eingestufter Länder in die Ende vergangenen Jahres veränderte Gesetzeslage überführt.

Werden Herkunftsstaaten nach dem neuen Verfahren per Verordnung als sicher eingestuft, gilt das für den Großteil der Geflüchteten, also für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Asylberechtigte nach dem Grundgesetz sind davon ausgenommen. Sie machen allerdings nur einen sehr kleinen Teil der Flüchtlinge in Deutschland aus.