Im Prozess über umstrittene Posts des brandenburgischen AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch in sozialen Medien hat das Landgericht Potsdam die Anträge der Klägerin zurückgewiesen. Bei den angegriffenen Äußerungen Hohlochs habe es sich laut Gericht zum Teil um wahre Tatsachenbehauptungen sowie um geschützte Meinungsäußerungen gehandelt, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) nach der Verkündung der Entscheidung am Mittwoch in Potsdam. Diese zu unterlassen, könne nicht verlangt werden. Alle Anträge zu den konkreten Äußerungen seien zurückgewiesen worden. (AZ: 2 O 233/24)
Auch der Antrag der Klägerin, die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zu unterlassen, sei zurückgewiesen worden, hieß es. Das könne die Frau laut Gericht nicht verlangen, weil sie das Foto selbst veröffentlicht habe. Gegen das Urteil kann den Angaben zufolge Berufung eingelegt werden. Antragstellerin in dem Verfahren war laut Gericht eine Frau, die Hohloch per einstweiliger Verfügung untersagen lassen wollte, ihren Namen in seinen Social-Media-Posts zu nennen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg soll im Sommer in einer Gesprächsrunde mit Grundschulkindern zwischen neun und zwölf Jahren über Gruppenvergewaltigungen und Migration gesprochen haben. Die Mutter eines Kindes beschwerte sich darüber und forderte eine Aufarbeitung der Vorkommnisse. Hohloch und die AfD kritisierten daraufhin die Frau in den sozialen Medien und nannten auch ihren Namen. Dagegen wehrte sie sich vor Gericht.