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Gericht: Volksbegehren “Berlin autofrei” ist zulässig

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Volksbegehren zur Einschränkung des Autoverkehrs in Berlin darf starten. Ziel ist mehr Raum für Umwelt, Klima und Gemeinwohl.

imago / Jürgen Held
imago / Jürgen HeldKlimaschutz, Gesundheit, Teilhabe: Das Berliner Verfassungsgericht erklärt das autofreie Gesetzesvorhaben für zulässig.

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat das geplante Volksbegehren „Berlin autofrei“ für zulässig erklärt. Damit könne das Verfahren der Bürgerbeteiligung fortgesetzt und der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus beraten werden, heißt es in dem Urteil.

In der mit acht zu eins Stimmen ergangenen Entscheidung heißt es, das geplante Gesetzesvorhaben greife nicht in Grundrechte einzelner ein. Zudem sei das Land Berlin befugt, als Gesetzgeber in dieser Frage tätig zu werden. Der Gesetzentwurf verfolge überragend wichtige Gemeinwohlziele wie den Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie den Umwelt- und Klimaschutz. Bei der Entscheidung sei berücksichtigt worden, dass der Gesetzentwurf Sondernutzungserlaubnisse etwa für den Güterverkehr, Menschen mit Behinderungen sowie für Härtefälle vorsieht.

Kfz-Verkehr nur noch eingeschränkt zulassen

Das Gericht hatte den Gesetzentwurf „Berlin autofrei“ auf Antrag der Senatsinnenverwaltung geprüft. Diese ist der Auffassung, der Gesetzentwurf sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Er sieht den Angaben zufolge unter anderem vor, dass der Kfz-Verkehr im Innenstadtbereich einschließlich des Parkens nach einer Übergangszeit von vier Jahren nur noch eingeschränkt zulässig ist. Die Zahl der Privatfahrten soll auf zwölf Fahrten pro Person und Jahr begrenzt werden.

Der Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens über ein „Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung“ stammt vom Verein Gemeingut in BürgerInnenhand. Sollte das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf ablehnen, kann ein Volksbegehren, die Vorstufe des Volksentscheides, beantragt werden.