Missbrauch im Pfarrhaus – doch der Täter muss nicht ins Gefängnis. Ein Gericht in Rheinland-Pfalz verurteilt Geistlichen und setzt die Strafe zur Bewährung aus. Die Tat geschah in Liechtenstein.
Das Amtsgericht im rheinland-pfälzischen Montabaur hat einen Priester wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Die Freiheitsstrafe von acht Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Zuvor hatte der SWR über den Fall berichtet. Das Urteil noch nicht rechtskräftig.