Klage abgelehnt: Wer aus Syrien kommt, darf laut Verwaltungsgericht Köln nicht automatisch auf Asyl hoffen. Denn nach dem Sturz Assads habe sich die Lage verändert.
Laut einem Gerichtsurteil haben Syrer in Deutschland keinen allgemeinen Anspruch auf asylrechtlichen Schutz. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage eines Syrers gegen seinen abgelehnten Asylantrag zurückgewiesen. Dem Mann aus der nordöstlichen Region Hasaka drohe in seiner Heimat keine Gefahr mehr durch das Assad-Regime. Ebenso wenig bedrohe ihn die neue Übergangsregierung der Demokratischen Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens.
Den Angaben zufolge hatte der Mann im Oktober 2023 in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im April 2025 ab und drohte mit Abschiebung. Zur Begründung führte es aus, dass sich die Situation in Syrien nach dem Sturz des Assads im Dezember 2024 maßgeblich verändert habe. Davor hatte das Bundesamt syrischen Staatsangehörigen fast ausnahmslos einen Schutzstatus zuerkannt.
Das Gericht sieht im Fall einer Rückkehr auch keine Gefahr existenzieller wirtschaftlicher Not für den Kläger. Der Mann könne kostenlos bei seiner Familie in Syrien wohnen, wo noch Eltern, drei Geschwister und die Ehefrau lebten. Unterstützt würde er im Fall einer freiwilligen Ausreise zudem in Form von Rückkehrhilfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie es hieß. Der Kläger könne Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragen.