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Für freie Bibeltexte

Wer in einem Buch oder einer Zeitung einen Bibeltext zitieren möchte, braucht dafür eine Lizenz. Das ist nicht richtig, findet ein katholischer Pater, und startet eine Online-Petition

KÖLN – Eine Initiative setzt sich für die Online-Nutzung und freie Verwertung der Einheitsübersetzung der Bibel ein. „Wir fordern, dass im 21. Jahrhundert dieser Text möglichst frei in den modernen Medien zur Verfügung stehen soll“, heißt es in der Internet-Petition des Kölner Salesianerpaters Hatto von Hatzfeld. „Urheberrechte an der Übersetzung dürfen einer möglichst weiten Verbreitung der Heiligen Schrift des Christentums im deutschen Sprachraum nicht entgegenstehen.“
Dabei solle auch die – zumindest nichtkommerzielle – Wiedergabe und Verarbeitung des ganzen Textes oder großer Teile freigegeben werden, fordern die Initiatoren. Damit leiste die Kirche zugleich einen kulturellen Dienst an der Gesellschaft. Die Deutsche Bischofskonferenz solle für entsprechende Lizenzverträge sorgen, bevor im Herbst die revidierte Druckausgabe der Einheitsübersetzung erscheine und Fakten geschaffen seien.
Für die bis 20. Juli laufende Petition werden nach den Angaben 500 Unterstützer gesucht. In den ersten zehn Tagen seien bereits etwa 75 Prozent der Unterschriften zusammengekommen.
Die Urheberrechte der 1978 fertiggestellten ersten Ausgabe der Einheitsübersetzung werden von der Katholischen Bibelanstalt Stuttgart wahrgenommen. Jede Verwendung dieses Textes über die allgemeine Zitierfreiheit hinaus bedürfe einer ausdrücklichen Zustimmung der Katholischen Bibelanstalt, heißt es in der Online-Petition. „Eine solche Regelung war in einer Zeit, in der die Verbreitung eines Textes eng mit seiner Materialisierung in Form eines Buches verbunden war, verständlich.“ Im digital orientierten 21. Jahrhundert hingegen sei eine Fokussierung auf die Verbreitung der Frohen Botschaft als Druckerzeugnis nicht mehr zeitgemäß und ein Hindernis für die Erfüllung des Verkündigungsauftrags der Kirche.
Die Rechte für die evangelischen Übersetzungen im deutschsprachigen Raum liegen bei den jeweiligen Verlagen. Für die revidierte Lutherbibel von 1984, die Gute Nachricht und die BasisBibel etwa ist die Deutsche Bibelgesellschaft mit Sitz in Stuttgart die Rechteinhaberin. Auch hier unterliegt der Text der Übersetzungen dem Urheberrecht und darf sowohl in Druckform als auch im Internet nur mit einer entsprechenden Lizenzvereinbarung genutzt werden. Ähnliches gilt für die Zürcher Bibel, die Elberfelder Bibel oder die Schlachter-Bibel.
Eine Sonderregelung gibt es  für Homepages von Gemeinden und für Gemeindebriefe: Hier dürfen einzelne Verse oder Passagen der Lutherbibel ohne vorherige Anmeldung übernommen werden; wichtig ist jedoch, dass sie einen Copyright-Vermerk tragen.
Eine weitere Möglichkeit, Bibeltexte im Internet lizenz- und kostenfrei zu nutzen ist die Verlinkung zu den Bibelübersetzungen auf der Seite www.die-bibel.de.
Die Einheitsübersetzung wurde von 1962 bis 1980 von katholischen und evangelischen Theologen erarbeitet. Gemeinsam verantwortet waren das Neue Testament und die Psalmen. Die evangelische Seite zog sich 2005 aus dem Projekt einer Revision der Einheitsübersetzung zurück. KNA/leg

Das Bibelportal der Deutschen Bibelgesellschaft mit einer großen Auswahl an deutschsprachigen Übersetzungen (auch der Einheitsübersetzung) sowie hebräischen und griechischen Urtext-Ausgaben: www.die-bibel.de. Deutsche Bibelgesellschaft: www.dbg.de. Die Petition findet sich auf der Seite www.openpetition.de unter der Überschrift „Katholische Kirche: Neue Einheitsübersetzung der Bibel frei zugänglich machen“.