Berlin – Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Wolfgang Huber hält das deutsche Staatskirchenrecht auch in Zeiten von Zuwanderung und einer pluraler werdenden Gesellschaft weiter für passend. Im Umgang mit den Religionsgemeinschaften brauche die Bundesrepublik keine neue Regeln, schreibt Huber im Berliner „Tagesspiegel“. Stattdessen müssten „die vorhandenen von den Einzelnen beherzigt, vonseiten der Religionen vernünftig genutzt und vom Staat gerecht angewandt werden“.
Gerade die Religionsfreiheit diene nicht zuletzt dem Schutz von Minderheiten. Sie gelte für alle Bürgerinnen und Bürger und kenne kein zweierlei Recht. Das schließe auch Verbote aus, die sich gezielt gegen bestimmte Religionen richteten, generelle Verbote von Kopftuch oder Burka eingeschlossen. „Der Staat kann nicht eine bestimmte Religion zur Staatsreligion machen“ und habe auch nicht das Recht das „christliche Abendland“ zu definieren, so der evangelische Theologe.
Verschärfte Pluralität einer Gesellschaft verpflichte aber auch zur Wachsamkeit an den Rändern, schreibt Huber weiter. Eine fundamentalistisch geprägte Abwertung Andersglaubender, gruppenbezogene Vorurteile oder die religiöse Rechtfertigung von Gewalt könnten nicht hingenommen werden. epd
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