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Frauen erhalten nun auch bei Fehlgeburten Mutterschutz

Für viele Frauen ist es eine traumatische Erfahrung: Ihr Kind stirbt noch während der Schwangerschaft. Ab Sonntag gilt für Betroffene ab der 13. Woche auch Mutterschutz – sofern sie wollen.

 Als eines der letzten Gesetze vor der Bundestagswahl verabschiedete der Bundestag im Januar neue Regelungen für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden. Am Sonntag treten die Änderungen in Kraft. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet dazu die wichtigsten Fragen:

Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz bislang nicht zu. Ab Sonntag greift der Mutterschutz bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche – mit gestaffelter Dauer. Zunächst sind es bis zu zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche bis zu sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche bis zu acht Wochen.

Die betroffenen Frauen können selbst entscheiden, ob sie die volle Schutzzeit in Anspruch nehmen oder ihre Arbeit früher wieder aufnehmen. Nach Einschätzung von Experten ist diese Selbstbestimmung wichtig, da viele Frauen die Arbeit in einer solchen Situation als stützend empfinden. Zudem wolle auch nicht jede Frau offenbaren, dass sie schwanger gewesen sei und das Kind verloren habe.

Eine Fehlgeburt stellt sowohl eine körperliche als auch eine seelische Belastung für die betroffene Frau dar, darauf weist etwa der Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt hin. Laut Experten kann der Verlust eines Babys auch krank machen: Frauen haben im Schnitt nach Fehlgeburten ein erhöhtes Risiko, an einer Angststörung, Depression oder einer Traumafolgestörung zu erkranken – besonders, wenn sie bereits psychische Vorerkrankungen haben.

Verbände wie der Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt bedauern, dass der Mutterschutz nicht schon vor der 13. Schwangerschaftswoche greift. Frauen, die eine frühe Fehlgeburt erleiden, können sich aber weiterhin durch ihren Hausarzt oder ihre Gynäkologin krankschreiben lassen.

Bislang konnten sich Frauen bei einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche lediglich eine ärztliche Krankschreibung holen. Sie mussten dafür selbst aktiv werden. Für bis zu sechs Wochen erhielten sie eine Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld von der Krankenkasse.

Bei der neuen Mutterschutzregelung tritt bei Fehlgeburten ab der 13. Woche automatisch ein Beschäftigungsverbot ein – also eine Freistellung von der Arbeit, ohne dass dies als Krankheit gewertet wird. Betroffene Frauen bekommen ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber, der sich dies über eine Umlage erstatten lassen kann.

Laut internationalen Statistiken und Schätzungen des Berufsverbands der Frauenärzte hat etwa jede dritte Frau mindestens eine Fehlgeburt in ihrem Leben. Eine offizielle Statistik gibt es aber nicht.

Die körperlichen und seelischen Auswirkungen einer Fehlgeburt wurden lange Zeit unterschätzt, zudem galt das Thema für viele als Tabu. Die Aktivistin Natascha Sagorski, die selbst eine Fehlgeburt erlitten hat, setzt sich für das Thema ein und wandte sich 2022 mit einer Petition an den Bundestag. Das Gesetz zur Anpassung der Mutterschutzregelungen gehörte dann im Januar zu den letzten Gesetzen, die noch vor der Bundestagswahl vom Bundestag verabschiedet wurden – und das sogar einstimmig.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue schwarz-rote Regierung sich auf eine Aufklärungskampagne zum Thema Mutterschutz geeinigt. Außerdem soll der Schutz auch für Selbstständige eingeführt werden.