2.780 Menschen starben im vergangenen Jahr durch Verkehrsunfälle. Sprachforscher fordern jetzt, dies sprachlich klar zu benennen. Formulierungen legten oft eine Unabwendbarkeit solche Unfälle nahe.
Im Straßenverkehr “ums Leben gekommen” – gegen schicksalhafte Formulierungen wie diese wendet sich ein internationales Forscherteam aus Sprachwissenschaftlern, Polizei und Mobilitätsexperten. Ihre Untersuchung zahlreicher Unfallberichte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ergab demnach, dass Verkehrsunfälle meist als schicksalhafte Ereignisse beschrieben werden. Zudem erschienen sie fast immer als isolierte Einzelfälle.
“Die Art, wie wir über Unfälle sprechen, prägt unser Verständnis von Verantwortung und Prävention”, sagte Sprachwissenschaftler und Projektleiter Hugo Caviola am Mittwoch in Bern. “Polizei und Medien berichten aber oft nur knapp und formelhaft über Verkehrsunfälle, die dadurch als unvermeidlich wahrgenommen werden.” Eine präzisere Sprache könne helfen, Verkehrsunfälle als Teil eines veränderbaren Systems zu begreifen.
Dirk von Schneidemesser vom Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit am Helmholtz-Zentrum Potsdam erklärte: “Was nicht erwähnt wird, ist genauso wichtig wie das, was gesagt wird. Nur etwa fünf Prozent der Unfallberichte nennen eine Statistik – und ohne diesen Kontext wirken Kollisionen wie Einzelfälle.” Bei mehr als 2.500 Toten und insgesamt mehr als 280.000 Verletzten pro Jahr sei aber klar: “Das ist kein Zufall, sondern ein systemisches Problem.”
Das Team hat jetzt den Leitfaden “Unfallsprache – Sprachunfall” veröffentlicht, der die Verantwortung aller für die Verkehrssicherheit sprachlich sichtbar machen soll. Er richtet sich vornehmlich an Polizei und Medien.
Der Leitfaden empfiehlt folgendes:
• Unfälle nicht als Schicksal, sondern als menschengemacht darstellen. Beispiel: “A und B kollidierten” statt “Es kam zum Unfall.”
• Alle beteiligten Personen und deren Handlungen benennen. Beispiel: “Fußgängerin von Radfahrer angefahren” statt “Fußgängerin angefahren”.
• Die Perspektiven der Beteiligten klar kennzeichnen. Beispiel: “Der Autofahrer erklärte, er habe die Fußgängerin übersehen” statt “Der Autofahrer übersah die Fußgängerin.”
• Den Ermittlungsstand transparent machen. Beispiel: “Wie schnell die Autofahrerin unterwegs war, ist nicht bekannt” statt “Die Hintergründe des Unfalls sind Gegenstand der Ermittlungen.”