Artikel teilen:

Fall Lorenz A.: Polizei gab offenbar keinen Warnschuss ab

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat weitere Ermittlungsergebnisse zu dem am Ostersonntag in Oldenburg durch Polizeischüsse getöteten Lorenz A. veröffentlicht. Demnach haben die eingesetzten Polizisten kurz vor der Begegnung mit dem 21-Jährigen erfahren, dass dieser ein Messer mit sich führt, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Außerdem seien die Beamten aufgefordert worden, auf die Eigensicherung zu achten. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Im Zentrum steht dabei die Frage nach möglichem Rassismus bei der Polizei, weil der Getötete schwarz war.

Nach den bisherigen Erkenntnissen haben die Beamten den jungen Mann unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert. Weder Videoaufzeichnungen noch die übrigen bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigten Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss abgegeben wurde, hieß es. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu Schmauchspuren an der Bekleidung des Getöteten liege bereits vor. Weitere technische Gutachten, wie eine 3D-Rekonstruktion des Tatortes durch das Landeskriminalamt, stünden noch aus.

Überdies seien Video- und Audioaufnahmen analysiert worden. Die Bilder seien jedoch nur schemenhaft, weshalb eine vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse allein auf Grundlage der Aufzeichnungen nicht möglich sei.

Die Sprecherin wies darauf hin, dass eine abschließende Bewertung der einzelnen Beweismittel erst erfolgen kann, wenn alle Erkenntnisse vorliegen. Lorenz A. starb laut dem Obduktionsergebnis durch drei Kugeln, die ihn in den Rücken trafen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er zuvor Reizgas in Richtung von Polizeibeamten gesprüht haben und dann „an ihnen vorbei“ gelaufen sein. Gegen den 27-jährigen Schützen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Totschlag. Er wurde vom Dienst suspendiert.