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Faeser zu NPD-Urteil: “Weiteres Instrument zum Schutz der Demokratie”

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der Partei „Die Heimat“ (vormals NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung begrüßt. Von der Entscheidung gehe ein klares Signal aus: „Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde“, erklärte Faeser nach der Karlsruher Urteilsverkündung am Dienstag. Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch blieben, habe man jetzt „ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie“, ergänzte sie.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts falle in eine Zeit, die erneut zeige, dass der Rechtsextremismus die größte extremistische Bedrohung für die Demokratie und für Menschen in Deutschland sei, sagte die Ministerin. Faeser verwies auf die bundesweiten Massendemonstrationen gegen Rechtsextremismus, die es in der vergangenen Woche als Reaktion auf Pläne rechtsextremer Netzwerke zur Vertreibung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte aus Deutschland gegeben hatte. Berichten zufolge haben auch AfD-Vertreter an Treffen eines solchen Netzwerks teilgenommen.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete am Dienstag seine Entscheidung, die Partei „Die Heimat“ für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Partei missachte die freiheitliche demokratische Grundordnung und sei in Zielen und Verhalten von Mitgliedern und Anhängern auf deren Beseitigung ausgerichtet, begründete das Gericht das Urteil (AZ: 2 BvB 1/19). Ihr politisches Konzept einer „Volksgemeinschaft“ missachte die Menschenwürde derer, die nach ihrer Überzeugung nicht dazugehörten, hieß es weiter. Zudem mache sie die bestehende demokratische Ordnung verächtlich.

Ein Verbot der NPD, die sich im vergangenen Jahr in „Die Heimat“ umbenannte, war zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Im jüngeren Verfahren erkannte das Karlsruher Gericht zwar die Verfassungsfeindlichkeit der Partei an, lehnte ein Verbot aber ab, weil die NPD zwischenzeitlich politisch weitestgehend bedeutungslos geworden war. In der Folge änderte die damalige große Koalition das Grundgesetz, um verfassungswidrige Parteien zumindest von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen zu können. Wie beim Parteiverbot muss darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Anträge für den Ausschluss der NPD hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gestellt.