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Fälle von Kirchenasyl im Südwesten nehmen zu

In Baden-Württemberg hat es im vergangenen Jahr 18 Fälle von Kirchenasyl gegeben. Davon fielen 13 auf die beiden evangelischen Landeskirchen, 4 auf die beiden katholischen Diözesen, einer auf eine sonstige Kirche, teilte das Justizministerium in einer am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mit. Solange ausreisepflichtige Flüchtlinge in kirchlichen Räumen aufgenommen sind und der Fall als Kirchenasyl gemeldet wird, verzichten die Behörden auf eine Abschiebung.

Im Jahr 2022 gab es dem Ministerium zufolge nur neun Fälle, 2021 waren es 14. Im ersten Quartal 2024 wurden bereits sechs Fälle gemeldet. Flüchtlinge hätten einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Leistungen, auch wenn sie sich im Kirchenasyl befinden, hieß es weiter.

Rechtlich befinden sich ausreisepflichtige Flüchtlinge in einer Grauzone. Justizministerin Marion Gentges (CDU) wies allerdings darauf hin, dass nach Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München für die Dauer der Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Anmeldung des Kirchenasylfalles kein strafbarer unerlaubter Aufenthalt vorliege, solange sich alle Beteiligten an die Vereinbarung hielten. Abschiebungen aus dem Kirchenasyl heraus habe es im Südwesten in der jüngeren Vergangenheit nicht gegeben. (0806/18.04.2024)