Die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, Monika Hermanns, hat sich zurückhaltend zu einem möglichen Verbot der als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften AfD geäußert. Bei einer Veranstaltung der saarländischen SPD-Landtagsfraktion zu „75 Jahren Grundgesetz – Wehe, das geht schief!“ sagte Hermanns am Donnerstagabend in Saarbrücken, generell seien die Hürden für ein Parteiverbotsverfahren aus gutem Grund sehr hoch. Auch ein Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung sei ein „scharfes Schwert der Demokratie“, was der Demokratie eigentlich zuwiderlaufe.
Der Trierer Politikwissenschaftler Uwe Jun erklärte auf der gleichen Veranstaltung, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD würde nur begrenzt etwas bringen. „Am nächsten Tag haben wir dann ein Bündnis Alice Weidel und dann müssen wir alles wieder von vorne anfangen“, sagte er. Jun unterteilte die AfD-Wähler in Bezugnahme auf bisherige Forschung in acht bis neun Prozent Überzeugte, ferner Frustrierte und schließlich enttäuschte „Denkzettel-Wähler“. Zumindest die Gruppen zwei und drei der AfD-Wähler seien von anderen Parteien „durch gelungene Politik zurückzugewinnen“, sagte er.
Der Beauftragte gegen Antisemitismus im Saarland und Präsident des Landes-Verfassungsgerichtshofes, Roland Rixecker, rief unterdessen bei der Veranstaltung zu mehr Wachsamkeit in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Ausgrenzung und Diskriminierung sowie für den Erhalt von Demokratie und Freiheit auf. Eine von ihm selbst bereits angeregte Antisemitismusklausel in der Verfassung, wie sie es in einigen Bundesländern schon gebe, sei allerdings leider kein Allheilmittel: „Das bewirkt ja nicht, dass Antisemitismus verschwindet.“