Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Gesetzesentwürfe zur Umsetzung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Die Bundesregierung werde die rechtlichen Grundlagen des GEAS „umfassend eins zu eins umsetzen“, teilte das Bundesinnenministerium am Samstag in Berlin mit.
Laut Plan soll die EU-Asylreform 2026 in Kraft treten. Schon bis dahin sollen in Deutschland bestehende rechtliche Spielräume genutzt werden, um im Flughafenverfahren bereits Kriterien anzuwenden, die künftig nach dem GEAS gelten, wie es hieß.
Konkret sehen die Gesetzesentwürfe unter anderem vor, dass nach der Asylverfahrensverordnung bei Einreise über die EU-Außengrenze, die in Deutschland lediglich an Flughäfen und Seehäfen erfolgt, in bestimmten Fällen eine Entscheidung über den Asylantrag im Asylgrenzverfahren erfolgen könne. Ziel ist es laut Bundesinnenministerium, vor Gestattung der Einreise schnelle und zugleich rechtsstaatliche Asylverfahren für Personen durchzuführen, die voraussichtlich keinen Anspruch auf internationalen Schutz in der EU haben.
Das Rückkehrgrenzverfahren schließt sich an das Asylgrenzverfahren an, wenn kein Schutz gewährt wird, wie das Ministerium mitteilte. Es ist grundsätzlich innerhalb von 12 Wochen durchzuführen und soll gewährleisten, dass Personen ohne weitere Verzögerung in die Herkunftsstaaten zurückgeführt werden.
Die Gesetzesentwürfe sehen weitere Anpassungen vor, die die Bereiche Solidaritätsmechanismus, Regelungen zur Haft und freiwillige Rückkehr betreffen. Zu den Gesetzesentwürfen können nun Länder und Verbände Stellung nehmen.
Faeser sagte: „Wir setzen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem mit Hochdruck um.“ Damit würden die Außengrenzen der EU umfassend geschützt und Ankommende verlässlich kontrolliert und registriert. „Die Verantwortung für Geflüchtete in Europa wird fairer verteilt. So entlasten wir unsere Kommunen dauerhaft.“
Nach jahrelangen Verhandlungen hatte die EU die umstrittene Reform des EU-Asylsystems im Mai final beschlossen. Das Gesetzespaket enthält zehn Bausteine. Neben den Grenzverfahren ist außerdem ein Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Schutzsuchenden geplant.
Wollen Staaten keine Flüchtlinge aufnehmen, können sie auch finanzielle Hilfe leisten.