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Ethikrat begrüßt Arbeitsbeginn der Corona-Aufarbeitungskommission

Die schwarz-rote Koalition will die Corona-Pandemie und ihre Folgen aufarbeiten. Die eingerichtete Kommission des Bundestags beginnt nun mit der Arbeit. Aus Sicht des Ethikrats ein gutes Zeichen.

14 Bundestagsabgeordnete und 14 Sachverständige arbeiten in den kommenden zwei Jahren die Corona-Pandemie in einer sogenannten Enquete-Kommission auf. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, begrüßte den Arbeitsbeginn des Gremiums am Montag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ausdrücklich. Zugleich mahnte er, dass bei einer “wissenschaftlichen Aufarbeitung der Krisenbewältigung stets die damalige Situation und der damalige Wissenstand zu berücksichtigen” seien. Auf keinen Fall dürften Gefahren im Nachhinein verharmlost werden. Heute seien die Folgen von Covid-19-Infektionen in einer in weiten Teilen geimpften Bevölkerung weit weniger schwerwiegend.

Der Ethikrat hatte bereits 2022 eine kritische Aufarbeitung der Krisenbewältigung in der Pandemie angemahnt. Dabei forderte er auch eine Debatte über die ungleiche Lastenverteilung der Infektionsschutzmaßnahmen, etwa für Kinder und Jugendliche. Zugleich wies der Ethikrat damals bereits darauf hin, dass Entscheidungen in einer Pandemie stets einer “starken Dynamik im Horizont der Ungewissheit” unterlägen, man hinterher immer klüger sei und in einer “Krise von weltgeschichtlichem Ausmaß” Fehler und Fehlentscheidungen unvermeidlich seien.

Der Bundestag hatte im Juli die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Kommission ist mit Abgeordneten und Experten aus Wissenschaft und Praxis besetzt. Ziel ist es, ein transparentes, faktenbasiertes Gesamtbild der Pandemie, ihrer Ursachen, Verläufe und Folgen einerseits sowie der staatlichen Maßnahmen andererseits zu schaffen. Auf Wunsch der Grünen sollen auch soziale Folgen in den Blick genommen werden.

Die Unionsfraktion durfte fünf Mitglieder benennen, die Fraktionen von AfD und SPD je drei, die Grünen-Fraktion zwei und die Linke-Fraktion ein Mitglied. Die Sachverständigen wurden im Einvernehmen der Fraktionen benannt. Der Abschlussbericht soll bis zum 30. Juni 2027 vorliegen, Zwischenberichte sind möglich.