Polizei in Kirchenräumen: Ein 29-jähriger Afghane ist aus den Räumen einer katholischen Gemeinde in Hamburg geholt und nach Schweden abgeschoben worden. Damit ist das erste Mal in Hamburg ein Kirchenasyl geräumt worden.
Hamburg hat am Montag einen geflüchteten Afghanen aus einem Kirchenasyl nach Schweden abgeschoben. Der 29-Jährige wurde am frühen Morgen von Mitarbeitenden der Ausländerbehörde in Begleitung von Polizeibeamten aus Gebäuden der katholischen Pfarrei Heilige Elisabeth im Stadtteil Bergedorf abgeholt. Das berichtete das “Hamburger Abendblatt” (online) unter Berufung auf den Sprecher der Hamburger Innenbehörde, Daniel Schaefer. Die Maßnahme sei ruhig und kooperativ verlaufen, so Schaefer. Es sei das erste Mal, dass eine Person aus dem Kirchenasyl in Hamburg rücküberstellt wurde. Bundesweit hatten die Behörden zuletzt immer wieder Kirchenasyle geräumt.
Der junge Mann hatte dem Bericht zufolge nach seiner Ausreise aus Afghanistan seit 2015 bei Familienangehörigen in Schweden gelebt und dort einen Asylantrag gestellt, der aber abgelehnt wurde. Im März dieses Jahres reiste er nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Antrag auf ein Asylverfahren hierzulande jedoch als unzulässig ab. Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren der EU ist Schweden für seinen Fall zuständig.
Um seiner Abschiebung in das skandinavische Land zu entgehen, suchte der Afghane Anfang August Kirchenasyl in der Pfarrei. Jedoch sei die Prüfung individueller Härten durch das Bundesamt nach intensiver Prüfung eines vom Erzbistum Hamburg vorgelegten Dossiers abschlägig beschieden worden, erklärte Behördensprecher Schaefer. Zuständig für die Prüfung und Entscheidung in solchen Dublin-Fällen sei ausschließlich das Bundesamt. Die Hamburger Ausländerbehörde sei nur Vollzugsbehörde und nach der Entscheidung des Bundesamts verpflichtet, die Rücküberstellung organisatorisch durchzuführen.
Beim Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, wenn diese ihrer Auffassung nach für den Geflüchteten eine Bedrohung für Leib und Leben darstellt. Es hat seine Grundlage nicht im geltenden Recht, sondern in einer zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen getroffenen Vereinbarung. Demnach muss eine Kirchengemeinde in einem Dossier die Gründe darlegen, warum sie im Einzelfall Kirchenasyl gewährt. Das Amt überprüft den Fall daraufhin noch einmal.